Anfrage aus der Politik öffentlich - BA/2021/4121

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Zusammenhang mit der Beschlussfassung in der letzten Bürgerschaftssitzung zur „Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplans Wismar Ost Teilbereich Rostocker Straße/ Platter Kamp – Am Mühlenteich“ haben sich aus Sicht der SPD Fraktion folgende Fragen ergeben um deren Beantwortung gebeten wird.

1.       Welche Einschränkungen naturschutzrechtlicher Art gibt es insbesondere im ufernahen Bereich?

2.       Wäre die Gestaltung eines Teils des Ufers für eine öffentliche intensivere Nutzung bsw. als Badestelle mit Liegewiese (ggf. mit Bootsverleih) zulässig?

3.      Welche Nutzungen sind aus Sicht der Verwaltung unter der Maßgabe der umweltrechtlichen Beschränkungen zulässig?

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