Beschlussvorlage - VO/2021/4113

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar wählt Frau Katharina Krull als ehrenamtliche Schiedsperson für die Amtszeit von 5 Jahren.

 

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Sachverhalt

Begründung:
Zur Durchführung der Schlichtungsverfahren nach dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchStG M-V) richtet jede Gemeinde eine oder mehrere Schiedsstellen ein und unterhält sie.

 

Gemäß § 2 Abs. 2 SchStG M-V wird jede Schiedsperson durch mindestens eine weitere Schiedsperson vertreten.

Die Schiedsstelle der Hansestadt Wismar ist gegenwärtig nur mit Frau Beate Baar besetzt (VO/2017/2277).

 

2020 erfolgte bereits ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren, um eine weitere Schiedsperson zu finden; es ging jedoch keine Bewerbung ein.

 

2021 ist erneut ein Verfahren durchgeführt worden. Die Interessenbekundung wurde am 25.09.2021 im örtlichen Stadtanzeiger sowie auf der Homepage der Stadt veröffentlicht. Im Ergebnis ist eine Bewerbung eingegangen: es steht die im Beschlussvorschlag genannte 36-jährige Katharina Krull für dieses Ehrenamt zur Verfügung.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen liegen ab sofort im Büro der Bürgerschaft vor und können durch die Bürgerschaftsmitglieder eingesehen werden.

 

Die Bewerberin erfüllt die formellen Kriterien entsprechend § 4 SchStG M-V, insbesondere ist sie älter als 25 Jahre alt und wohnt in Wismar. Sie ist somit als Schiedsperson geeignet.

 

Schiedspersonen werden nach § 3 SchStG M-V durch die Bürgerschaft auf 5 Jahre gewählt.

Die Wahl der Schiedsperson bedarf sodann noch gemäß § 5 SchStG M-V der Bestätigung durch die/den Direktor(in) des Amtsgerichtes Wismar.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

11901. 5254900/01

Aufwand in Höhe von

300,00 €

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

11901. 7254900/01

Auszahlung in Höhe von

300,00 €

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Das o.g. Aufwands- und Auszahlungskonto umfasst die jährlichen Fortbildungs- und Reisekosten für eine Schiedsperson.

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre 2022-2026

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

11901. 5254900/01

Aufwand in Höhe von

300,00 €

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

11901. 7254900/01

Auszahlung in Höhe von

300,00 €

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): Das o.g. Aufwands- und Auszahlungskonto umfasst die jährlichen Fortbildungs- und Reisekosten für eine Schiedsperson.

 

3. Investitionsprogramm

X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

X

Vorgeschrieben durch: § 1 Abs.1 SchStG M-V

 

 

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