Beschlussvorlage - VO/2021/4102

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Bürgerschaft beschließt die überplanmäßige Bereitstellung von 600.000,00 € an den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb für die Straßen- und Grünflächenunterhaltung der Hansestadt Wismar.
 

 

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Sachverhalt

Begründung:

Nach Fertigstellung neuer Straßen, Grünanlagen und Spielplätze werden diese an den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb (EVB) der Hansestadt Wismar zur Unterhaltung übergeben. Das dortige Sachgebiet Grünflächenunterhaltung erwartet in den Jahren 2021 bis 2023 einen zu betreuenden Flächenzuwachs von ca. 3 ha Grünanlagen sowie einen Bestandszuwachs von ca. 350 Bäumen. In den Jahren 2020/2021 wurden drei zusätzliche Spielplätze in die Bewirtschaftung übergeben. Neue Aufgaben für das EVB-Sachgebiet Straßenunterhaltung sind die Betreuung der Frischen Grube (Bewuchsentfernung, kleine Reparaturarbeiten) sowie die Sanierung der Dehnungsfugen bzw. ausgewaschener Fugen im Altstadtbereich. Zusätzliche Kosten werden außerdem durch zunehmenden Vandalismus verursacht. In den letzten Jahren ist der Reparaturaufwand an Spielgeräten und Stadtmobiliar deutlich gestiegen.

 

In den letzten Jahren ist durch Hitzeperioden mit wenig Niederschlag der Grundwasserspiegel  gesunken. Insbesondere die Bäume im Straßenbegleitgrün leiden zu dieser Zeit. Für die Pflege und Unterstützung dieser Bäume wurde daher ein „Gießdienst“ mit einer Saisonarbeitskraft eingerichtet. Ziel ist es, die Bäume gesund zu halten. Diese Mittel waren im ursprünglichen Planansatz nicht enthalten. Zunächst wurden im Jahr 2021 erstmals „Baumsäcke“ getestet. Nach guten Erfahrungen soll dieses Verfahren auch in den Folgejahren eingesetzt werden.

 

Des Weiteren ist festzustellen, dass in den städtischen Parkanlagen trotz eingesetztem Wachdienst vermehrt Verunreinigungen wahrzunehmen sind. Der EVB ist nach Absprache mit der Verwaltungsspitze dazu übergegangen, Mitarbeiter für Wochenendreinigungsaktionen (Bürgerpark, Dendrologischer Lehrgarten, Seebad Wendorf) einzusetzen. Hierzu wurden im Jahr 2021 mehr Mittel als ursprünglich geplant verausgabt.

 

Schwierigkeiten bei der Bewirtschaftung bereiteten in den vergangenen Monaten insbesondere die immensen Preissteigerungen bei Material und Fertigung. Die Marktpreise sind um durchschnittlich 25–30 % gestiegen sind. Das führte in diesem Jahr sowohl in der Grünflächen- als auch in der Straßenunterhaltung zu einer Mittelknappheit. Es ist davon auszugehen, dass diese Preisentwicklung auch in den nächsten Jahren anhält.

 

Deutlich gestiegen sind auch die Kosten für die Beauftragung Dritter. Im Bereich Grünflächen- und Straßenunterhaltung bestehen Dienstleistungs-Rahmenverträgen. Diese werden grundsätzlich für 2 Jahre vergeben und müssen zum Frühjahr/Sommer 2022 neu ausgeschrieben werden. Aufgrund der derzeitigen Preisentwicklung wird befürchtet, dass die Angebotspreise weiter steigen werden. Sofern der EVB in diesem Jahr noch überplanmäßige Mittel erhalten würde, könnten noch Aufträge zu den bisherigen Konditionen ausgelöst werden. Dringende Aufgaben werden z. B. in der Reparatur und Instandhaltung folgender Geh- und Radwege gesehen:

- Radweg Lübsche Burg zur Westtangente – Wurzeln,

- GG – An der Westtangente Radweg Asphaltbauweise – Wurzelaufbrüche,

- Turner Weg – Gehweg Ostseite – sehr schlechter Zustand (vorh. Asphalt),

- Flöter Weg – Gehweg ab ca. Heinrich-Heine bis Stadtwerke,

- Wendorf Gehwege – Gehwegplatten durch Rechteckpflaster ersetzen,

- Altstadt Fußgängerzone – Fugen erneuern,

- Ostseeblick Gehwege Rechteckpflaster – Wurzelaufbrüche.

 

Mit Bereitstellung überplanmäßiger Mittel könnte außerdem die dringend erforderliche Reparatur folgender Straßenzüge veranlasst werden:

- Ossietzkyallee – allg. schlechter Zustand (Asphalt auf DDR-Beton),

- Bernhard-Härtel-Str. – allg. schlechter Zustand (Asphalt auf DDR-Beton),

- Erich-Weinert-Promenade – ca. ab Grundig-Str. bis zum Parkplatz Sky DDR-Betonstraße,

- Flöter Weg ca. ab SWW bis Ortseingang Groß Flöte – Asphalt – Fahrbahnrand brüchig,

- Zuwegung Umspannwerk ab Ende Friedhof in Richtung Ossietzkyallee (alter DDR-Beton), Zustand schlecht.

 

Um die oben genannten dringenden Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht in diesem Haushaltsjahr noch veranlassen bzw. umsetzen zu können, wären dem EVB daher sowohl für den Bereich Grünflächen, als auch für den Bereich Straßenunterhaltung überplanmäßige Mittel von jeweils 300.000,00 €, also insgesamt 600.000,00 € bereitzustellen. Gem. § 50 Abs. 1 KV M-V sind überplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Durch Mehrerträge/-einzahlungen im Bereich der Gewerbesteuer ist die Deckung der o.g. Mehraufwendungen/-auszahlungen im Jahr 2021 sichergestellt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt: 

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:  TH 09

62301.5254900

Aufwand in Höhe von

600.000 €

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:  TH 09

62301.7254900

Auszahlung in Höhe von

600.000 €

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

X

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:  TH 09

61101.4013100

Ertrag in Höhe von

600.000 €

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:  TH 09

61101.6013100

Einzahlung in Höhe von

600.000 €

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

X

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

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