Bericht/Antwort gem. KV M-V - BA/2013/0788

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Fragen:

 

1. Die Kommunalverfassung M-V gibt in §43 vor, dass die Hansestadt Wismar ihre

Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen habt, dass die stetige Erfüllung ihrer

Aufgaben unter Beachtung der Generationengerechtigkeit nachhaltig gesichert ist. Für die

Hansestadt Wismar wurde die höchste Pro-Kopf-Verschuldung der Städte über 10.000

Einwohner in M-V festgestellt. Ist nach Ihrer Auffassung die stetige Erfüllung der

Aufgaben der Hansestadt Wismar unter Beachtung der Generationengerechtigkeit unter

Umsetzung der von Ihnen vorgelegten HH-Planungen nachhaltig gesichert?

 

2. Die Kommunalverfassung M-V gibt in §43 vor, dass der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in

Planung und Rechnung auszugleichen ist. Weshalb haben Sie für 2013 und in den

vorangegangenen Jahren keine entsprechenden Haushaltsentwürfe vorgelegt?

 

3. Die Kommunalverfassung M-V gibt in §43 vor, dass ein Haushaltssicherungskonzept zu

erstellen ist, wenn ein Haushaltsausgleich trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie

Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht erreicht werden kann.

Sehen Sie alle Sparmöglichkeiten im Haushalt 2013 und im Entwurf zum Nachtragshaushalt

2013 ausgeschöpft?

 

4. Jeder Bürger und jede Familie überlegt sich, ob er/sie sich eine 50- oder eine 100 m²-

Wohnung leisten kann. Sehen Sie alle Sparmöglichkeiten bei der Nutzung von Gebäuden

und Flächen durch die Hansestadt Wismar als ausgeschöpft an?

 

5. §43 (7) fordert, dass in dem Haushaltssicherungskonzept die Ursachen für den

unausgeglichenen Haushalt beschrieben werden. Auf S. 5 des von Ihnen vorgelegten

Haushaltssicherungskonzepts werden auf lediglich einer halben Seite (von 88 Seiten) drei

alleinige Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben (Landkreisneuordnung,

Preissteigerungen aller Art bspw. im Bereich der Bewirtschaftung sowie beim Einkauf von

Dienstleistungen sowie gesetzliche Besoldungsanpassungen und Tarifabschlüsse für die

Beschäftigten der Hansestadt Wismar). Sehen Sie die Ursachen für den unausgeglichenen

Haushalt in dem von Ihnen vorgelegten Haushaltssicherungskonzept als ausreichend

beschrieben an? Erfüllt diese Beschreibung die Anforderungen des §43 (7) KV MV?

 

 

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