Beschlussvorlage - VO/2020/3579-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung Mehrgenerationenhaus
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 AMT FÜR BILDUNG, JUGEND, SPORT UND FÖRDERANGELEGENHEITEN
- Bearbeiter:
- Peter Fröhlich
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Holtz, Ronald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales
|
Vorberatung
|
|
|
01.11.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
|
Entscheidung
|
|
|
25.11.2021
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Hansestadt Wismar bezieht das Mehrgenerationenhaus in Trägerschaft des DRK Kreisverbandes NWM e.V. in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger sowie in die kommunalen Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung in deren Wirkungsgebiet mit ein.
Die jährliche Kofinanzierung in Höhe von 5.000,00 EUR wird für die Förderperiode 2021–2028 beibehalten.
Sachverhalt
Begründung:
Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 27.08.2020 die Ursprungsvorlage beschlossen. Der Träger des Mehrgenerationenhauses das DRK hat den Beschluss beim Fördermittelgeber dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingereicht. Der Fördermittelgeber hat dem DRK mitgeteilt, dass er auf den jetzt in den Beschluss aufgenommen Wortlaut besteht. Dem Wunsch des Fördermittelgebers sollte gefolgt werden, um die Förderung in Höhe von 40.000,00 EUR und damit die Gesamtfinanzierung des MGH nicht zu gefährden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 33100-5415900 | Aufwand in Höhe von | 5.000,00 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 33100-7415900 | Auszahlung in Höhe von | 5.000,00 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 33100-5415900 | Aufwand in Höhe von | 5.000,00 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
