Antrag aus der Politik öffentlich - VO/2021/4097

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Der Bürgermeister wird beauftragt, für die Empore im Bürgerschaftssaal die Forderungen Versammlungsstättenverordnung - VstättVO M-V umzusetzen.

In der Bürgerschaftssitzung 04/2022 ist über sofortige Maßnahmen (Durchgangsbreite) und mittelfristige Lösungsansätze zu berichten.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

In der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten ist geregelt:

 

(Versammlungsstättenverordnung - VstättVO M-V)
Vom 2. Januar 2018

 

Abschnitt 3
Besucherplätze und Einrichtungen für Besucherinnen oder Besucher

 

§ 10
Bestuhlung, Gänge und Stufengänge

 

 (3) Sitzplätze müssen mindestens 0,50 Meter breit sein. Zwischen den Sitzplatzreihen muss eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 0,40 Meter vorhanden sein.

 Die Sitzbreite beträgt lediglich 0,43 m.

Bei der lichten Durchgangsbreite wurden nur 0,29 m gemessen.

Da es sich bei der geforderten lichten Durchgangsbreite in erster Linie um Fluchtwege handelt, ist Abhilfe bis zur ersten Bürgerrschaftssitzung, die  wieder im Bürgerschaftssaal statt finden kann, angezeigt.

Durch die Entnahme bzw. Versetzung der Sitzreihen ist dabei ohne umfangreiche Umbaumaßnahmen eine Sofortlösung realisierbar, ohne dass die Empore gesperrt werden müsse.

 

Die Bauaufsichtsbehörde hat Versammlungsstätten in Zeitabständen von höchstens drei Jahren zu prüfen. Die o.g. Verstösse hätten dabei schon mal auffallen können. Warum die o. g. Verstöße bei den Prüfungen noch nicht aufgefallen sind, ist fraglich.


 

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