Beschlussvorlage - VO/2021/4082
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplans Wismar Ost
Teilbereich Rostocker Straße/ Platter Kamp - Am Mühlenteich
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft; 60 BAUAMT
- Verantwortlich:
- Prante, Beate
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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11.10.2021
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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28.10.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplans Wismar Ost im Teilbereich Rostocker Straße/ Platter Kamp – Am Mühlenteich zu erarbeiten.
2. Der Bereich der Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplans Wismar Ost wird wie folgt begrenzt:
im Norden: von den Bahnanlagen der Deutsche Bahn AG Strecke Wismar – Rostock
im Osten: vom Mühlenteich, östliche Uferlinie
im Süden: vom Mühlenteich sowie der südlichen Begrenzung der Kleingartenanlage am Schwanenweg
im Osten: von der Bauhofstraße und der Dr.-Leber-Straße sowie den Bahnanlagen der Deutsche Bahn AG Strecke Wismar – Schwerin
3. Zum Planentwurf sind Beteiligungen der für die Planung relevanten Fachämter und Behörden sowie der Öffentlichkeit durchzuführen.
(Lageplan siehe Anlage)
Sachverhalt
Begründung:
Der Städtebauliche Rahmenplan Wismar Ost ist als informelle Planung durch die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar am 24.04.2008 beschlossen worden (Grundsatzbeschluss, Beschluss-Nr. 0480-41/08).
Der Rahmenplan besteht aus zwei Teilen:
- Wohnkomplexe Rabenstraße/ Poeler Straße/ Kagenmarkt und
- Wohnkomplexe Rostocker Straße/ Flöter Weg/ Platter Kamp
Basierend auf diesem Städtebaulichen Rahmenplan konnten bereits verschiedene weiterführende, verbindliche Planungen wie z.B. der Bebauungsplan Nr. 76/09 „Stadtteilzentrum Kagenmarkt“ erstellt und erfolgreich umgesetzt werden.
Auf Grund aktueller Planungen des Straßenbauamtes Schwerin für die Hochbrücke als Teil der Landesstraße entsteht für den Bereich Rostocker Straße/ Platter Kamp eine neue städtebauliche Situation. Dies macht die Fortschreibung des Rahmenplans in diesem Bereich erforderlich.
Die planfestzustellende neue Trassenführung der Hochbrücke als wichtige verkehrliche Verbindung von Wismar in Richtung Rostock sowie in die östlichen Bereiche des Landkreises Nordwestmecklenburg muss Ausgangspunkt für die weitere städtebauliche Entwicklung des Bereiches Rostocker Straße/ Platter Kamp – Am Mühlenteich sein.
Es wird deshalb eine parallel zum Planfeststellungsverfahren Hochbrücke zu erarbeitende Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplans vorgeschlagen.
Zu berücksichtigen ist die angestrebte städtebauliche Entwicklung des Bereiches Am Mühlenteich, hier insbesondere eine Planung und Nutzbarmachung der denkmalgeschützten ehemaligen Malzfabrik (Wismaria) und ihrer unmittelbaren Umgebung in Abstimmung mit den neuen Eigentümern.
Bei der Planung im unmittelbaren Nahbereich des Mühlenteichs ist der Gewässerschutzstreifen von 50 m gemäß § 29 NatSchAG M-V zu beachten; Ziel ist hier eine öffentlich nutzbare Uferzone.
Die Anbindungen der Hochbrücke und der Rostocker Straße an die Verkehrsräume Dr.-Leber-Straße/ Kanalstraße bzw. Bauhofstraße/ Dr. Leber-Straße werden Bestandteil der Rahmenplanung.
In diesem Bereich ist der Städtebauliche Rahmenplan Wismar Ost entsprechend zu erweitern.
Die Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplans ist nach Fertigstellung Grundlage für weiterführende Bauleitplanungen (Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich sowie Bebauungsplan). Hierzu werden weitere Beschlüsse durch die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar erforderlich sein.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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255 kB
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