Bericht/Antwort gem. KV M-V - BA/2021/4056

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

gemäß § 34 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V i. V. m. § 20 GemHVO-Doppik M-V ist die Gemeindevertretung während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzuges einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.

 

Mit dem vorliegenden Bericht an die Bürgerschaft über die haushalterischen Zwischenergebnisse zum Stichtag 30.06.2021 wird dieser Berichtspflicht nunmehr Rechnung getragen.

 

Die bisherigen Darstellungen zum Haushaltsvollzug wurden in der nunmehr vorliegenden Version grundlegend überarbeitet. Infolge dessen entfällt zukünftig die Betrachtung der Erträge und Aufwendungen auf Ebene der Wesentlichen Produkte und wird nunmehr in Anlehnung an die Ausführungen zum Anhang der städtischen Jahresabschlüsse durch detaillierte Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Ergebnisrechnung ersetzt.

 

Die in den Produktbeschreibungen festgelegten sowie durch die Bürgerschaft mit Haushaltsplan 2020/2021 beschlossenen Zielformulierungen der wesentlichen Produkte werden weiterhin in der bekannten Form abgerechnet.


 

 

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Anlagen

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