Beschlussvorlage - VO/2021/4012
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Hansestadt Wismar vom 29.06.2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32.4 Abt. Gewerbe
- Bearbeiter:
- Sophie Tarras
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 30 RECHTSAMT; 32 ORDNUNGSAMT
- Verantwortlich:
- Tarras, Sophie
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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04.10.2021
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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13.10.2021
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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28.10.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die in der Anlage 3 aufgeführte 2. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Hansestadt Wismar vom 29.06.2015, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 04.10.2017.
Sachverhalt
Begründung:
In der Sitzung vom 23.02.2017 beschloss die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar, nach vorausgegangener Ausschreibung, die Unterbringung und niedrigschwellige Betreuung von Obdachlosen ab dem 01.01.2018 an die Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH zu vergeben.
Gemäß Nummer 9 der Leistungsbeschreibung der Öffentlichen Ausschreibung ÖA 73/16 waren die vom Bieter abgeforderten Preise, welche alle Kalkulationselemente enthalten mussten, Festpreise bis zum 31.12.2018. Danach ist die Zahlung an die Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH jährlich im Januar an die Preisentwicklung anzupassen. Gemessen wird diese anhand der jahresdurchschnittlichen Veränderung des Verbraucherpreisindex für Deutschland für das laufende Kalenderjahr.
Der steigende Preisindex (2019: + 1,80 % ; 2020: + 1,40 % ; 2021: + 1,70 %) fordert somit eine Anpassung der Gebührenkalkulation und Änderung der Gebührensatzung um 4,90 %. Diese prozentuale Preissteigerung ist in der Gebührenkalkulation in der Anlage 5 berücksichtigt worden.
Die Benutzungsgebühr wurde entsprechend neu kalkuliert und beträgt nunmehr 491,42 € pro Monat je zugewiesenem Platz. Die Gebührenkalkulation ist der Vorlage als Anlage 5 beigefügt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 12201.4629210 | Ertrag in Höhe von | 1.000,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 12201.6629000 | Einzahlung in Höhe von | 1.000,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt
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Für die Haushaltsplanung wird die Anpassung der Benutzungsgebühr entsprechend berücksichtigt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung
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In der Haushaltsplanung wird dies entsprechend berücksichtigt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | Vorgeschrieben durch: SOG M-V |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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53,4 kB
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|||
2
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(wie Dokument)
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34,5 kB
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3
|
(wie Dokument)
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29,7 kB
|
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4
|
(wie Dokument)
|
17 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
19,7 kB
|
