Beschlussvorlage - VO/2021/4082

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplans Wismar Ost im Teilbereich Rostocker Straße/ Platter Kamp – Am Mühlenteich zu erarbeiten.

 

2.  Der Bereich der Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplans Wismar Ost wird wie folgt begrenzt:

im Norden:  von den Bahnanlagen der Deutsche Bahn AG Strecke Wismar – Rostock

im Osten: vom Mühlenteich, östliche Uferlinie

im Süden: vom Mühlenteich sowie der südlichen Begrenzung der Kleingartenanlage am                             Schwanenweg

im Osten: von der Bauhofstraße und der Dr.-Leber-Straße sowie den Bahnanlagen der                             Deutsche Bahn AG Strecke Wismar – Schwerin

 

3.  Zum Planentwurf sind Beteiligungen der für die Planung relevanten Fachämter und Behörden sowie der Öffentlichkeit durchzuführen.

 

(Lageplan siehe Anlage)
 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Der Städtebauliche Rahmenplan Wismar Ost ist als informelle Planung durch die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar am 24.04.2008 beschlossen worden (Grundsatzbeschluss, Beschluss-Nr. 0480-41/08).

Der Rahmenplan besteht aus zwei Teilen:

- Wohnkomplexe Rabenstraße/ Poeler Straße/ Kagenmarkt und

- Wohnkomplexe Rostocker Straße/ Flöter Weg/ Platter Kamp

 

Basierend auf diesem Städtebaulichen Rahmenplan konnten bereits verschiedene weiterführende, verbindliche Planungen wie z.B. der Bebauungsplan Nr. 76/09 „Stadtteilzentrum Kagenmarkt“ erstellt und erfolgreich umgesetzt werden.

 

Auf Grund aktueller Planungen des Straßenbauamtes Schwerin für die Hochbrücke als Teil der Landesstraße entsteht für den Bereich Rostocker Straße/ Platter Kamp eine neue städtebauliche Situation. Dies macht die Fortschreibung des Rahmenplans in diesem Bereich erforderlich.

 

Die planfestzustellende neue Trassenführung der Hochbrücke als wichtige verkehrliche Verbindung von Wismar in Richtung Rostock sowie in die östlichen Bereiche des Landkreises Nordwestmecklenburg muss Ausgangspunkt für die weitere städtebauliche Entwicklung des Bereiches Rostocker Straße/ Platter Kamp – Am Mühlenteich sein.

Es wird deshalb eine parallel zum Planfeststellungsverfahren Hochbrücke zu erarbeitende Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplans vorgeschlagen.

 

Zu berücksichtigen ist die angestrebte städtebauliche Entwicklung des Bereiches  Am Mühlenteich, hier insbesondere eine Planung und Nutzbarmachung der denkmalgeschützten ehemaligen Malzfabrik (Wismaria) und ihrer unmittelbaren Umgebung in Abstimmung mit den neuen Eigentümern.

Bei der Planung im unmittelbaren Nahbereich des Mühlenteichs ist der Gewässerschutzstreifen von 50 m gemäß § 29 NatSchAG M-V zu beachten; Ziel ist hier eine öffentlich nutzbare Uferzone.

 

Die Anbindungen der Hochbrücke und der Rostocker Straße an die Verkehrsräume Dr.-Leber-Straße/ Kanalstraße bzw. Bauhofstraße/ Dr. Leber-Straße werden Bestandteil der Rahmenplanung.

In diesem Bereich ist der Städtebauliche Rahmenplan Wismar Ost entsprechend zu erweitern.

 

Die Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplans ist nach Fertigstellung Grundlage für weiterführende Bauleitplanungen (Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich sowie Bebauungsplan). Hierzu werden weitere Beschlüsse durch die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar erforderlich sein.


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

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Anlagen

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