Beschlussvorlage - VO/2021/4055
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
Bebauungsplan Nr. 46/97 "Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III", 3. Änderung
Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft; 60 BAUAMT
- Verantwortlich:
- Prante, Beate
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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11.10.2021
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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28.10.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 46/97 „Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“ das Bauleitplanverfahren zur 3. Änderung durchzuführen.
2. Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46/97 wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch eine Linie im Abstand von ca. 40 m bis 300 m zur nördlich gelegenen Uferlinie der Wismarbucht
im Osten: durch eine Linie im Abstand von ca. 140 m bis 300 m zur Wohnbebauung Eiserne Hand und ca. 140 m westlich des Gewerbegebietes Hoher Damm
im Süden: durch die Straße Am Haffeld und die Tonnenhofstraße
im Westen: durch den Tonnenhof (Betriebsgelände des WSA Ostsee) und durch eine Linie im Abstand von ca. 350 m zur westlich gelegenen Uferlinie der Wismarbucht
(Lageplan siehe Anlage 1)
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 120,3 ha.
3. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
4. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist von der Verwaltung durchzuführen.
5. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.
6. Der Bürgermeister wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar mit der Eigentümerin der Grundstücke im Plangebiet den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 46/97, 3. Änderung entsprechend Anlage 3 abzuschließen.
Sachverhalt
Begründung:
Das Unternehmen EGGER Holzwerkstoffe GmbH & Co. KG betreibt am Standort Haffeld ein Werk zur Holzverarbeitung einschließlich von Anlagen zur Herstellung von Produktionsmitteln. Seit Inbetriebnahme des Werkes 1999 hat sich dieses stetig erfolgreich weiterentwickelt. So wurden das Werksgelände durch den Erwerb weiterer Grundstücke vergrößert und weitere Produktionsanlagen errichtet. Die Zahl der Arbeitsplätze erhöhte sich, so ist das Unternehmen heute einer der größten regionalen Arbeitgeber.
Das Grundstück der EGGER Holzwerkstoffe GmbH & Co. KG befindet sich innerhalb der Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 46/97 „Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“ (Rechtskraft 05.12.1999, 1. Änderung 22.10.2006, 2. Änderung 25.09.2021), Nr. 45/97 „Industriegebiet Haffeld Süd II“ (Rechtskraft 23.01.2000, 1. Änderung 26.04.2015) sowie 21/91 „Gewerbegebiet Haffeld Nord“ (Rechtskraft 22.10.2006).
Für die Genehmigungsfähigkeit der betriebsintern notwendigen Planungen zum Ausbau von baulichen und technischen Anlagen und deren Umsetzung waren in der Vergangenheit häufig Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen der für den Bereich rechtskräftigen Bebauungspläne erforderlich. So überschreiten bspw. im Zusammenhang stehende Gebäude manchmal die Geltungsbereichsgrenzen verschiedener Bebauungspläne und technische Einrichtungen überschreiten in einzelnen Baufeldern die in den Bebauungsplänen festgesetzten Höhenmaxima, während die maximal zulässigen Höhen in anderen Feldern technologisch nicht erforderlich sind. Über die gesamten Bebauungspläne hinweg betrachtet werden die nach rechtlichen Vorgaben geltenden Höchstgrenzen eingehalten, jedoch in Teilbereichen überschritten.
Um künftige Planungs- und Genehmigungsprozesse zu vereinfachen, beabsichtigt das Unternehmen in Abstimmung mit dem Bauamt der Hansestadt Wismar die Vereinigung der bisher rechtskräftigen Bebauungspläne, die Vereinheitlichung der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie die Anpassung an das aktuell geltende Planungs- und Genehmigungsrecht.
Mit Schreiben vom 30.08./27.09.2021 beantragte das Unternehmen EGGER Holzwerkstoffe GmbH & Co. KG deshalb die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46/97 „Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“, 3. Änderung (siehe Anlage 2). Das Plangebiet umfasst umfangreiche Teile der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 46/97, 45/97 und 21/21.
Bestehende öffentliche Verkehrsflächen werden nicht in den in den Geltungsbereich der Änderung aufgenommen.
Das im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 21/91 gelegene Grundstück der Paletten-Service Wismar GmbH ist Bestandteil der Änderung, hierzu fanden bereits Abstimmungen zwischen den beiden betroffenen Unternehmen statt.
Städtebauliche Gründe stehen der beabsichtigten Bauleitplanung nicht entgegen.
Die Fläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar als gewerbliche Baufläche und Grünfläche dargestellt; eine Änderung dieser Nutzungen ist nicht beabsichtigt. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46/97 wird gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Zur Erarbeitung des Bauleitplanes wird zwischen der Hansestadt Wismar und dem Unternehmen EGGER Holzwerkstoffe GmbH & Co. KG ein Städtebaulicher Vertrag (siehe Anlage 3) geschlossen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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177,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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323,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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785 kB
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