Beschlussvorlage - VO/2021/4055

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

1.  Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 46/97 „Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“ das Bauleitplanverfahren zur 3. Änderung durchzuführen.

 

2.  Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46/97 wird wie folgt begrenzt:

im Norden: durch eine Linie im Abstand von ca. 40 m bis 300 m zur nördlich gelegenen                             Uferlinie der Wismarbucht

im Osten:  durch eine Linie im Abstand von ca. 140 m bis 300 m zur Wohnbebauung Eiserne                             Hand und ca. 140 m westlich des Gewerbegebietes Hoher Damm

im Süden: durch die Straße Am Haffeld und die Tonnenhofstraße

im Westen: durch den Tonnenhof (Betriebsgelände des WSA Ostsee) und durch eine Linie im                             Abstand von ca. 350 m zur westlich gelegenen Uferlinie der Wismarbucht

(Lageplan siehe Anlage 1)

 

Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 120,3 ha.

 

3. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

4. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

5.  Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.

 

6.  Der Bürgermeister wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar mit der Eigentümerin der Grundstücke im Plangebiet den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 46/97, 3. Änderung entsprechend Anlage 3 abzuschließen.
 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Das Unternehmen EGGER Holzwerkstoffe GmbH & Co. KG betreibt am Standort Haffeld ein Werk zur Holzverarbeitung einschließlich von Anlagen zur Herstellung von Produktionsmitteln. Seit Inbetriebnahme des Werkes 1999 hat sich dieses stetig erfolgreich weiterentwickelt. So wurden das Werksgelände durch den Erwerb weiterer Grundstücke vergrößert und weitere Produktionsanlagen errichtet. Die Zahl der Arbeitsplätze erhöhte sich, so ist das Unternehmen heute einer der größten regionalen Arbeitgeber.

 

Das Grundstück der EGGER Holzwerkstoffe GmbH & Co. KG befindet sich innerhalb der Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 46/97 „Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“ (Rechtskraft 05.12.1999, 1. Änderung 22.10.2006, 2. Änderung 25.09.2021), Nr. 45/97 „Industriegebiet Haffeld Süd II“ (Rechtskraft 23.01.2000, 1. Änderung 26.04.2015) sowie 21/91 „Gewerbegebiet Haffeld Nord“ (Rechtskraft 22.10.2006).

 

Für die Genehmigungsfähigkeit der betriebsintern notwendigen Planungen zum Ausbau von baulichen und technischen Anlagen und deren Umsetzung waren in der Vergangenheit häufig Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen der für den Bereich rechtskräftigen Bebauungspläne erforderlich. So überschreiten bspw. im Zusammenhang stehende Gebäude manchmal die Geltungsbereichsgrenzen verschiedener Bebauungspläne und technische Einrichtungen überschreiten in einzelnen Baufeldern die in den Bebauungsplänen festgesetzten Höhenmaxima, während die maximal zulässigen Höhen in anderen Feldern technologisch nicht erforderlich sind. Über die gesamten Bebauungspläne hinweg betrachtet werden die nach rechtlichen Vorgaben geltenden Höchstgrenzen eingehalten, jedoch in Teilbereichen überschritten.

 

Um künftige Planungs- und Genehmigungsprozesse zu vereinfachen, beabsichtigt das Unternehmen in Abstimmung mit dem Bauamt der Hansestadt Wismar die Vereinigung der bisher rechtskräftigen Bebauungspläne, die Vereinheitlichung der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie die Anpassung an das aktuell geltende Planungs- und Genehmigungsrecht.

Mit Schreiben vom 30.08./27.09.2021 beantragte das Unternehmen EGGER Holzwerkstoffe GmbH & Co. KG deshalb die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46/97 „Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“, 3. Änderung (siehe Anlage 2). Das Plangebiet umfasst umfangreiche Teile der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 46/97, 45/97 und 21/21.

Bestehende öffentliche Verkehrsflächen werden nicht in den in den Geltungsbereich der Änderung aufgenommen.

Das im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 21/91 gelegene Grundstück der Paletten-Service Wismar GmbH ist Bestandteil der Änderung, hierzu fanden bereits Abstimmungen zwischen den beiden betroffenen Unternehmen statt.

 

Städtebauliche Gründe stehen der beabsichtigten Bauleitplanung nicht entgegen.

 

Die Fläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar als gewerbliche Baufläche und Grünfläche dargestellt; eine Änderung dieser Nutzungen ist nicht beabsichtigt. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46/97 wird gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

Zur Erarbeitung des Bauleitplanes wird zwischen der Hansestadt Wismar und dem Unternehmen EGGER Holzwerkstoffe GmbH & Co. KG  ein Städtebaulicher Vertrag (siehe Anlage 3) geschlossen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

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Anlagen

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