Fraktionsantrag - VO/2013/0778

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft möge beschließen, dass der Bürgermeister beauftragt wird zu veranlassen, dass

              1. die Stadt die frühzeitige  Öffentlichkeitsbeteiligung nach

                  § 3 (1) nicht mehr nur innerhalb einer Woche durchführt,  

                  sondern das Beteiligungsverfahren auf einen Monat    

                  ausdehnt,

              2. bei allen Verfahren der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

                  nach § 3 (1) und der Auslegung nach § 3 (2) BauGB ein

                  Informations-, Gesprächs- und Erörterungstermin für

                  Bürgerinnen und Bürger angeboten wird,

              3. alle Dokumente für beide Verfahrensarten im Rahmen der 

                  frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. Auslegung ins

                  Internet eingestellt werden.

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Sachverhalt

Begründung:

Prozesse der Stadtentwicklung dürfen heute nicht als verwaltungsautarkes Handeln bzw. als alleinig parlamentarisch-demokratische Entscheidungsfindung angesehen werden. Längst ist der öffentliche und kommunikative Diskurs ein Instrument der Stadtentwicklungspolitik.

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