Beschlussvorlage - VO/2013/0753

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft empfiehlt dem Bürgermeister die Inkraftsetzung der als Anlage beigefügten Hafenbenutzungsordnung der Hansestadt Wismar.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Die Hafenbenutzungsordnung wurde letztmalig am 09.12.2000 geändert. Mit der Sanierung der Kaianlagen und der Infrastruktur ist eine inhaltliche Überarbeitung und die Anpassung der Hafengrenze im Bereich Alter Hafen notwendig. Entsprechend den veränderten Nutzungen wurde die Hafengrenze hier auf den unmittelbaren Kaibereich zurückgenommen, ansonsten blieb sie unverändert.

Die Regelungen in der Hafenbenutzungsordnung wurden um die Regelungen verschlankt, die bereits durch andere gültige Rechtsnormen geregelt sind. Das vermeidet Anpassungen der Hafenbenutzungsordnung bei Änderungen in den Bezugsnormen.

In der Anlage 1 zur Hafenbenutzungsordnung werden die unterschiedlichen Nutzungsarten in den Gebieten der Seehafen Wismar GmbH, Alter Hafen und Westhafen dargestellt. Entsprechend der Kaiinfrastruktur werden Liegeplätze für Dauerlieger und Gastlieger angeboten und die Vergabe geregelt.

Hinsichtlich der Liegefläche für Verkaufskutter wird die Vergabe durch ein gesondertes Verfahren geregelt. Dieser Bereich von ca. 75 Metern im Alten Hafen ist von der Kaiinfrastruktur her für 4 Verkaufskutter ausgerüstet. Sollten sich für diese Plätze mehr Fahrzeuge bewerben, wovon nach heutigem Stand auszugehen ist, wird die Vergabe unter Einhaltung gerichtsbelastbarer Vorgaben nach pflichtgemäßem Ermessen erfolgen. Das Ermessen wird nach einem festgelegtem Kriterienkatalog ausgeübt (Anlage 4). Die Hafenbenutzungsordnung ist eine ordnungsrechtliche Anordnung im Sinne des § 8 Abs. 2 der Hafenverordnung M-V. Es ist also eine Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis, bei deren Durchführung der Bürgermeister Ermessen hat.

Mit dieser Vorlage will sich der Bürgermeister mit der Bürgerschaft beraten (§ 38 Abs. 5 Satz 3 KV M-V). Auch die Liegeplatzentgelte bedürfen einer überarbeiteten Regelung. Diese wird der Bürgerschaft zur Beschlussfassung auf ihrer Novembersitzung vorgelegt werden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

X

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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