Antrag aus der Politik öffentlich - VO/2021/4075

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.Die Bürgerschaft beschließt die befristete Aussetzung des Vollzuges der § 3 Absatz 2/3 und §4 der "Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Wegen und Plätzen in der Hansestadt Wismar – Sondernutzungssatzung"

für die Zeit vom September 2021 bis zum 31.01.2022, sofern keine Gefahr von Verkehrsteilnehmern, öffentlicher Ordnung und Sicherheit vorliegt.

 

Die Gestaltungsrichtlinie sollte in diesem Zusammenhang ebenfalls diskutiert und überarbeitet werden, da diese die Detailregelungen enthält.

 

2.Die Bürgerschaft beauftragt den Verwaltungsausschuss, den Bauausschuss, sowie den Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, eine Überarbeitung der Satzung, insbesondere der Gestaltungsrichtline, bis zum 31.12.2021 vorzubereiten und Anwohner sowie Gewerbetreibende der Hansestadt Wismar zu einer Diskussion/ Anhörung einzuladen, um deren Belange in der Beratung zu berücksichtigen. Die ggf. geänderte Gestaltungsrichtline/ Satzung soll dann im Januar 2022 in der Sitzung der Bürgerschaft beraten und beschlossen werden.

 

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Sachverhalt

Begründung:

erfolgt mündlich
 


 

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