Beschlussvorlage - VO/2021/3974
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachholung der in 2020 und 2021 pandemiebedingt ausgefallenen Veranstaltungen und Märkte für vier Interessenbekundungsverfahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 13 AMT FÜR TOURISMUS UND KULTUR
- Bearbeiter:
- Sibylle Donath
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; III Senatorin; 30 RECHTSAMT; 60.4 Abt. Straßen- und Grünflächenverwaltung
- Verantwortlich:
- Donath, Sibylle
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales
|
Vorberatung
|
|
|
02.08.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe
|
Vorberatung
|
|
|
10.08.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
|
Entscheidung
|
|
|
26.08.2021
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt, dass den jeweiligen Veranstaltern
- des Weihnachtsmarktes
- des Schwedenfestes
- des Pfingst- und Herbstmarktes sowie
- des Wismarer Hafenfestes
angeboten werden kann, die in den Jahren 2020 und 2021 Corona-pandemiebedingt ausgefallenen Veranstaltungen und Märkte im Anschluss an die in den Interessenbekundungsverfahren festgesetzten Laufzeiten nachzuholen.
Sachverhalt
Begründung:
Die Veranstaltungsbranche gehört während der Corona-Pandemie zu jenen, die mit am meisten von den Einschränkungen betroffen waren und sind. Wir haben es in Wismar selbst erlebt und erleben es auch in diesem Jahr wieder: angefangen bei unseren Stadtfesten wie dem Schwedenfest, dem BoulevART über den Weihnachtsmarkt bis hin zu den vielen weiteren kulturellen, sportlichen Veranstaltungen und gesellschaftlichen Anlässen, zu denen Menschen zusammenkommen, müssen diese Veranstaltungen aufgrund der geltenden Corona-Maßnahmen ersatzlos ausfallen.
Die Verwaltung beabsichtigt deshalb, den jeweiligen Veranstaltern der o.g. Feste und Märkte bei Ihrer Zustimmung oben benanntes Angebot zu unterbreiten.
Den Vertragspartnern kann so die Möglichkeit gegeben werden, ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand ihre Veranstaltungen beziehungsweise Märkte nachzuholen. Mit dieser Aussicht würde die Hansestadt Wismar ihnen schon jetzt eine Perspektive für die folgenden Jahre bieten können.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Veranstaltungen und Märkte:
- Interessenbekundungsverfahren Weihnachtsmarkt auf dem Marktplatz 2020 bis 2022
- Interessenbekundungsverfahren Veranstaltung des Schwedenfestes 2021 bis 2023
- Interessenbekundungsverfahren Pfingst- und Herbstmarkt 2020 bis 2022
- Interessenbekundungsverfahren Wismarer Hafenfest 2020 bis 2022
Beim Schwedenfest geht es abweichend von den anderen Fällen nur um die Verlängerung von einem Kalenderjahr.
Sofern die Veranstalter das Angebot annehmen, würden die verlängerten Laufzeiten jeweils in Ergänzungsverträgen geregelt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 57502.5636100 | Aufwand in Höhe von | 140.000 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 57502.7636100 | Auszahlung in Höhe von | 140.000 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 57502.5636100 | Aufwand in Höhe von | 140.000 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): Für das Schwedenfest entfällt der Zuschuss der Hansestadt Wismar im Jahr 2021 in Höhe von 140.000 €, wird dann aber im Jahr 2024 im Haushalt Berücksichtigung finden, wenn der Veranstalter das Angebot zur Nachholung der Veranstaltung annimmt. Für die Jahre 2022 und 2023 ist die Beauftragung des Veranstalters durch die Bürgerschaft bereits beschlossen.
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
