Beschlussvorlage - VO/2021/3999

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, die als Anlage 1 beiliegenden modifizierten „Leitlinien zur Veräußerung kommunalen Liegenschaftsvermögens der Hansestadt Wismar“.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

 

Im Rahmen der Verwaltungsausschusssitzung am 07.12.2020 haben sich die Ausschussmitglieder und die Verwaltung darauf verständigt, dass eine Überarbeitung der „Leitlinien zur Veräußerung kommunalen Vermögens der Hansestadt Wismar“ vom 25.02.1999 erforderlich ist, da diese nicht mehr in vollem Umfang den Anforderungen des heutigen Liegenschaftsmanagements der Hansestadt Wismar entsprechen. Hierzu konzipierte die Verwaltung eine Grobdisposition. Anhand dessen wurde durch das Sachgebiet Liegenschaften unter Beteiligung der zuständigen Fachämter sowie der DSK als unserem Sanierungsträger die in der Anlage 1 beiliegenden modifizierten „Leitlinien zur Veräußerung kommunalen Liegenschaftsvermögens der Hansestadt Wismar“ erarbeitet.

 

In den Leitlinien sind die anzuwendenden Verfahren zur Veräußerung umfassend beschrieben. Auch wird auf den Verkauf im Hinblick auf Mieter und Pächter sowie auf Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften Bezug genommen. Zudem sind darin die Bedingungen zu Veräußerungen von Liegenschaften in Erbbaurecht ebenso enthalten wie die Ausgestaltung der entsprechenden Kaufverträge.

 

Die modifizierten Leitlinien sollen weiterhin die Arbeitsgrundlage zur Veräußerung des kommunalen Liegenschaftsvermögens der Hansestadt Wismar bilden. Seitens einer Kommune gibt es bei dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nur wenig Handlungsspielraum und Gestaltungsfreiraum.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die ohnehin geltenden gesetzlichen Regelungen und Vorgaben (Kommunalverfassung, Wertgrenzen der Hauptsatzung, Gemeindehaushaltsordnung usw.) sind selbstverständlich zwingend einzuhalten.

 

In der Anlage 3 befinden sich außerdem die Leitlinien vom 25.02.1999 sowie die Arbeitshilfe aus dem Durchführungserlass zu § 56 Kommunalverfassung M-V als Anlage 2.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

 

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...