Beschlussvorlage - VO/2021/3999
Grunddaten
- Betreff:
-
Leitlinien zur Veräußerung kommunalen Liegenschaftsvermögens der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10.63 SG Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Ulrike Suhr
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft; 10 AMT FÜR HOCHBAU, SERVICE und LIEGENSCHAFTEN; 10.6 Abt. Gebäudemanagement; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 30 RECHTSAMT; 60 BAUAMT; 60.3 Abt. Sanierung und Denkmalschutz; Sonstige - Beratung mit Externen
- Verantwortlich:
- Wiechert, Ulrike
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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02.08.2021
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Bereit
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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Sachverhalt
Begründung:
Im Rahmen der Verwaltungsausschusssitzung am 07.12.2020 haben sich die Ausschussmitglieder und die Verwaltung darauf verständigt, dass eine Überarbeitung der „Leitlinien zur Veräußerung kommunalen Vermögens der Hansestadt Wismar“ vom 25.02.1999 erforderlich ist, da diese nicht mehr in vollem Umfang den Anforderungen des heutigen Liegenschaftsmanagements der Hansestadt Wismar entsprechen. Hierzu konzipierte die Verwaltung eine Grobdisposition. Anhand dessen wurde durch das Sachgebiet Liegenschaften unter Beteiligung der zuständigen Fachämter sowie der DSK als unserem Sanierungsträger die in der Anlage 1 beiliegenden modifizierten „Leitlinien zur Veräußerung kommunalen Liegenschaftsvermögens der Hansestadt Wismar“ erarbeitet.
In den Leitlinien sind die anzuwendenden Verfahren zur Veräußerung umfassend beschrieben. Auch wird auf den Verkauf im Hinblick auf Mieter und Pächter sowie auf Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften Bezug genommen. Zudem sind darin die Bedingungen zu Veräußerungen von Liegenschaften in Erbbaurecht ebenso enthalten wie die Ausgestaltung der entsprechenden Kaufverträge.
Die modifizierten Leitlinien sollen weiterhin die Arbeitsgrundlage zur Veräußerung des kommunalen Liegenschaftsvermögens der Hansestadt Wismar bilden. Seitens einer Kommune gibt es bei dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nur wenig Handlungsspielraum und Gestaltungsfreiraum.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die ohnehin geltenden gesetzlichen Regelungen und Vorgaben (Kommunalverfassung, Wertgrenzen der Hauptsatzung, Gemeindehaushaltsordnung usw.) sind selbstverständlich zwingend einzuhalten.
In der Anlage 3 befinden sich außerdem die Leitlinien vom 25.02.1999 sowie die Arbeitshilfe aus dem Durchführungserlass zu § 56 Kommunalverfassung M-V als Anlage 2.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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278,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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6,2 MB
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3
|
(wie Dokument)
|
1,8 MB
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