Beschlussvorlage - VO/2020/3744-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Nachteilsausgleichs für die Wismarer Gastronomie und Einzelhandel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.4 Abt. Straßen- und Grünflächenverwaltung
- Bearbeiter:
- Cindy Anlauf
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 30 RECHTSAMT; 60 BAUAMT; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Anlauf, Cindy
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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14.06.2021
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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24.06.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar ändert ihre Beschlüsse zu den Vorlagen VO/2020/3503 und VO/2020/3744 dahingehend, dass die festgelegten Maßnahmen zum Nachteilsausgleich der Gastronomie und des Einzelhandels aufgrund der COVID19-Pandemie bis zum 31.12.2021verlängert werden.
Sachverhalt
Begründung:
Die mit den o.g. Beschlüssen (Anlagen) getroffenen Maßnahmen zum Nachteilsausgleich für die Wismarer Gastronomie und den Einzelhandel laufen zum 30.06.2021 aus. Mit dieser Vorlage wird vorgeschlagen, die Übergangszeit ein weiteres Mal und zwar bis zum 31.12.2021 zu verlängern. Damit kann der auch im bisherigen Jahresverlauf anhaltenden schwierigen Situation aufgrund der Corona-Pandemie für Gastronomen und Einzelhändler der Stadt Rechnung getragen werden.
Aufgrund des Sachzusammenhangs wird auf die Berichte des Bürgermeisters in VO/2020/3503-1, VO/2020/3754-01 und VO/2020/3744-01 verwiesen.
Mit Ihrer Beschlussfassung können dort, wo es rechtlich zulässig ist, auf Antrag nach Prüfung im Einzelfall erweiterte Sondernutzungsflächen ohne Erhebung von Sondernutzungsgebühren durch die Gastronomie oder Einzelhandelsunternehmen bis zum 31.12.2021 genutzt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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75 kB
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2
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(wie Dokument)
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47,3 kB
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