Beschlussvorlage - VO/2021/3964

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt folgende Aufwandsentschädigungen bzw. Erfrischungsgelder für die Mitglieder der Wahlvorstände zur Bundes- und Landtagswahl am 26. September 2021:

 

Wahlvorsteher und Schriftführung erhalten für ihre Tätigkeit am Wahltag eine Aufwandsentschädigung von insgesamt 45,00 €, deren Stellvertreter 40,00 €.

Die Beisitzer erhalten eine Aufwandsentschädigung von insgesamt 35,00 €.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Für die Landtagswahl sieht der § 12 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V) i.V.m. § 14 der Verordnung zum Wahlrecht und zu den Kosten der Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlordnung - LKWO M-V) die Zahlung einer Aufwandsentschädigung in Höhe von je 35,00 € für den Vorsitzenden und je 25,00 € für die weiteren Mitglieder vor. Die Gemeindevertretung kann für die Mitglieder der Wahlvorstände eine höhere Aufwandsentschädigung beschließen, die auch nach Funktionen differenziert werden kann.

 

Für die Bundestagswahl sieht der § 10 Abs. 2 der Bundeswahlordnung (BWO) ein Erfrischungsgeld in selbiger o.g. Höhe vor.

 

Mit der Zahlung der vorgeschlagenen Aufwandsentschädigungen / Erfrischungsgelder erhalten die Mitglieder der Wahlvorstände insofern einen höheren Betrag als durch den Gesetzgeber vorgesehen.

 

Die Gewinnung von ca. 320 erforderlichen Wahlhelfern gestaltet sich schwierig, zumal die Feststellung der vorläufigen Wahlergebnisse am Wahlabend einen erheblichen Zeitaufwand erwarten lässt. Weiterhin trägt die Erhöhung der Aufwandsentschädigung der Anerkennung des Ehrenamtes bei und fördert die Motivation zum freiwilligen Engagement.


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

12102.5695200

Aufwand in Höhe von

3.100,00

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

12102.5695300

Aufwand in Höhe von

3.100,00

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

12102.7696200

Auszahlung in Höhe von

3.100,00 €

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

12102.7696300

Aufwand in Höhe von

3.100,00

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

x

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

12102.5695200

12102.5695300

Aufwand in Höhe von

15.000,00 €

15.000,00 €

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

x

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

x

Vorgeschrieben durch: LKWG M-V, LKWO M-V, BWO

 

 

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