Beschlussvorlage - VO/2021/3956

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Bürgerschaft entsendet als Vertreter /-in der Gesellschafterin Hansestadt Wismar die nachstehenden Personen in den Aufsichtsrat der Technisches Landesmuseum Mecklenburg-Vorpommern gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH:

 

  1. __________________ und

 

  2. __________________ .
 

 

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Sachverhalt

Begründung:

Die Hansestadt Wismar ist Gesellschafterin der Technisches Landesmuseum Mecklenburg-Vorpommern gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH und hält 50 % der Stammkapitalanteile. Die übrigen Anteile hält der Verein Technisches Landesmuseum Mecklenburg-Vorpommern e.V..

 

Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 14 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages aus vier Mitgliedern, von denen jeweils zwei Mitglieder von der Hansestadt Wismar und dem Verein entsandt werden.

 

Bei den Vertretern der Hansestadt Wismar handelt es sich derzeit um:

Prof. Dr. Joachim Winkler – Aufsichtsratsvorsitzender und

Tom Brüggert.

 

Gemäß § 14 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der Technisches Landesmuseum Mecklenburg- Vorpommern gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH endet die Amtszeit des Aufsichtsrates mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit. Das Jahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Eine Wiederbestellung ist zulässig.

 

Die gegenwärtigen Mitglieder wurden von der Bürgerschaft im Jahr 2017 in den Aufsichtsrat entsandt, sodass die Amtszeit mit der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung über das Geschäftsjahr 2020 endet. Dies erfolgt voraussichtlich im Juni. Aus diesem Grund wird eine Beschlussfassung der Bürgerschaft über die Neubesetzung des Aufsichtsrates der Gesellschaft erforderlich.

 

Soweit der Gemeinde mehrere Sitze zustehen, erfolgt die Bestellung der Vertreter gemäß § 71 Abs. 1 und 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

 

Die Vorschläge für die Besetzung der zu entsendenden zwei Vertreter in den Aufsichtsrat der Technisches Landesmuseum Mecklenburg-Vorpommern gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH sind bis zum 24. Juni 2021 im Büro der Bürgerschaft einzureichen.

 

Der von der Bürgerschaft beschlossene „Public Corporate Governance Codex für die Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen der Hansestadt Wismar – Leitlinien guter Unternehmens-führung“ (Codex) enthält unter Punkt 2.2.4 Anforderungen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrates durch kommunale Vertreter. Darin heißt es, dass vor Aufnahme der Tätigkeit als kommunales Aufsichtsratsmitglied aus Transparenzgründen eine Erklärung gegenüber der Gesellschafterin dahingehend abzugeben ist, ob Tätigkeiten oder Organfunktionen bei Wettbewerbern des Unternehmens vorliegen bzw. vorlagen.

 

Gemäß § 71 Abs. 2 KV M-V sind die von der Gemeinde bestellten Mitglieder des Aufsichtsrates an die Weisungen und Richtlinien der Gemeindevertretung gebunden.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

X

Vorgeschrieben durch:

§§ 22 Abs. 3 und 71Abs. 1 KV M-V

 

 

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