Beschlussvorlage - VO/2021/3956
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubesetzung des Aufsichtsrates der Technisches Landesmuseum Mecklenburg-Vorpommern gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement
- Bearbeiter:
- Claudia Jeske
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Jeske, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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24.06.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Bürgerschaft entsendet als Vertreter /-in der Gesellschafterin Hansestadt Wismar die nachstehenden Personen in den Aufsichtsrat der Technisches Landesmuseum Mecklenburg-Vorpommern gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH:
1. __________________ und
2. __________________ .
Sachverhalt
Begründung:
Die Hansestadt Wismar ist Gesellschafterin der Technisches Landesmuseum Mecklenburg-Vorpommern gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH und hält 50 % der Stammkapitalanteile. Die übrigen Anteile hält der Verein Technisches Landesmuseum Mecklenburg-Vorpommern e.V..
Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 14 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages aus vier Mitgliedern, von denen jeweils zwei Mitglieder von der Hansestadt Wismar und dem Verein entsandt werden.
Bei den Vertretern der Hansestadt Wismar handelt es sich derzeit um:
Prof. Dr. Joachim Winkler – Aufsichtsratsvorsitzender und
Tom Brüggert.
Gemäß § 14 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der Technisches Landesmuseum Mecklenburg- Vorpommern gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH endet die Amtszeit des Aufsichtsrates mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit. Das Jahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Eine Wiederbestellung ist zulässig.
Die gegenwärtigen Mitglieder wurden von der Bürgerschaft im Jahr 2017 in den Aufsichtsrat entsandt, sodass die Amtszeit mit der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung über das Geschäftsjahr 2020 endet. Dies erfolgt voraussichtlich im Juni. Aus diesem Grund wird eine Beschlussfassung der Bürgerschaft über die Neubesetzung des Aufsichtsrates der Gesellschaft erforderlich.
Soweit der Gemeinde mehrere Sitze zustehen, erfolgt die Bestellung der Vertreter gemäß § 71 Abs. 1 und 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Die Vorschläge für die Besetzung der zu entsendenden zwei Vertreter in den Aufsichtsrat der Technisches Landesmuseum Mecklenburg-Vorpommern gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH sind bis zum 24. Juni 2021 im Büro der Bürgerschaft einzureichen.
Der von der Bürgerschaft beschlossene „Public Corporate Governance Codex für die Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen der Hansestadt Wismar – Leitlinien guter Unternehmens-führung“ (Codex) enthält unter Punkt 2.2.4 Anforderungen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrates durch kommunale Vertreter. Darin heißt es, dass vor Aufnahme der Tätigkeit als kommunales Aufsichtsratsmitglied aus Transparenzgründen eine Erklärung gegenüber der Gesellschafterin dahingehend abzugeben ist, ob Tätigkeiten oder Organfunktionen bei Wettbewerbern des Unternehmens vorliegen bzw. vorlagen.
Gemäß § 71 Abs. 2 KV M-V sind die von der Gemeinde bestellten Mitglieder des Aufsichtsrates an die Weisungen und Richtlinien der Gemeindevertretung gebunden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Vorgeschrieben durch: §§ 22 Abs. 3 und 71Abs. 1 KV M-V |
