Beschlussvorlage - VO/2020/3752-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt die „Handreichung und Leitlinie zur Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern der Hansestadt Wismar“. Diese ist der  Vorlage als Anlage beigefügt.

 

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Sachverhalt

Begründung:
Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 17.12.2020 (VO/2020/3752) wurde der Bürgermeister beauftragt  „zeitnah, spätestens zum Ablauf des ersten Quartals 2021, eine Richtlinie für die sogenannte ‚zusätzliche Bürgerbeteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern in der Hansestadt Wismar‘ zu entwerfen und der Bürgerschaft vorzulegen. Dabei ist der Erkenntnisstand der bisherigen Informationen zum Thema, unter anderem aus der Hauptausschusssitzung im Oktober 2020 mit einzubeziehen. Des Weiteren sollte das Prinzip der repräsentativen Demokratie dabei berücksichtigt und lediglich ergänzt werden.“

Diese Richtlinie wurde im Verwaltungsausschuss am 1.03.2021 vorberaten und in der Bürgerschaftssitzung am 25.03.2021 zur Beschlussfassung vorgelegt. Es erfolgte ein Verweis in den in den Verwaltungsausschuss am 12.04.2021. Nach Hinweisen aus dem Ausschuss wurde das Dokument überarbeitet und eine Handreichung und Leitlinie formuliert.

Die Handreichung und Leitlinie legt qualitative Anforderungen für die zusätzlichen freiwilligen Bürgerbeteiligungsverfahren fest und informiert zudem über weitere Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger.

Es ist vorgesehen, die Kosten für ein konkretes Bürgerbeteiligungsverfahren im Rahmen des jeweiligen Vorhabens einzuplanen. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Durchführung der Bürgerbeteiligungsverfahren zunächst auf externe Unterstützung zurückgegriffen wird, gegebenenfalls aber auch Personalbedarf entstehen kann. Dies wird die Erfahrung mit den Beteiligungsverfahren zeigen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

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Anlagen

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