Beschlussvorlage - VO/2021/3927
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubesetzung des Aufsichtsrates der Sana HANSE-Klinikum Wismar GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement
- Bearbeiter:
- Dr. Henrik Fanger
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Dr. Fanger, Henrik
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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27.05.2021
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Sachverhalt
Begründung:
Die Hansestadt Wismar ist Gesellschafterin der Sana HANSE-Klinikum Wismar GmbH und hält 6 % der Anteile am Stammkapital.
Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 10 Abs. 1 und 2 des Gesellschaftsvertrages aus neun Mitgliedern, von denen die Hansestadt Wismar ein Mitglied, die Arbeitnehmer drei Mitglieder und die Sana Kliniken AG fünf Mitglieder entsenden.
Bei dem Vertreter der Hansestadt Wismar handelt es sich derzeit um Herrn Bürgermeister Thomas Beyer. Er ist stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft.
Gem. § 10 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrages der Sana HANSE-Klinikum Wismar GmbH endet die Amtszeit des Aufsichtsrates mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr, das nach der Entsendung beginnt. Eine Wiederbestellung ist zulässig.
Das gegenwärtige Mitglied, Herr Bürgermeister Thomas Beyer, wurde von der Bürgerschaft im Jahr 2016 in den Aufsichtsrat entsandt. Die Amtszeit endet mit Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung über das Geschäftsjahr 2020 voraussichtlich im Mai 2021. Aus diesem Grund wird eine Beschlussfassung der Bürgerschaft über die Neubesetzung des Aufsichtsrates der Sana HANSE-Klinikum Wismar GmbH erforderlich.
Herr Bürgermeister Thomas Beyer hat seine Bereitschaft für die weitere Mitarbeit im Aufsichtsrat der Sana HANSE-Klinikum Wismar GmbH erklärt. Auf Grund seiner langjährigen Tätigkeit als Senator für Soziales und Gesundheit sowie als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender dieser Gesellschaft ist Herr Beyer mit dem Geschehen um das Klinikum bestens vertraut. Er hat das Klinikum in seiner Entwicklung maßgeblich begleitet, sein Wissen um das medizinische und wirtschaftliche Konzept der Gesellschaft ist für die Umsetzung des Konsortialvertrages von großer Bedeutung.
Sie werden gebeten, dieses in Ihrer Überlegung für die Bestellung des Aufsichtsratsmitglieds der Hansestadt Wismar zu berücksichtigen und Herrn Bürgermeister Thomas Beyer erneut in den Aufsichtsrat der Sana HANSE-Klinikum Wismar GmbH zu entsenden.
Der von der Bürgerschaft beschlossene „Public Corporate Governance Codex für die Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen der Hansestadt Wismar – Leitlinien guter Unternehmens-führung“ (Codex) enthält unter Punkt 2.2.4 Anforderungen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrates durch kommunale Vertreter. Darin heißt es, dass vor Aufnahme der Tätigkeit als kommunales Aufsichtsratsmitglied aus Transparenzgründen eine Erklärung gegenüber der Gesellschafterin dahingehend abzugeben ist, ob Tätigkeiten oder Organfunktionen bei Wettbewerbern des Unternehmens vorliegen bzw. vorlagen.
Gemäß § 71 Abs. 2 der Kommunalversammlung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind die von der Gemeinde bestellten Mitglieder des Aufsichtsrates an die Weisungen und Richtlinien der Gemeindevertretung gebunden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Vorgeschrieben durch: §§ 22 Abs. 3 und 71 Abs. 1 KV M-V |
