Beschlussvorlage - VO/2021/3893

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Das Ziel dieses Bauabschnittes ist es nun, die Freifläche im ehemaligen Kirchenschiff von St. Marien weiter zu gestalten und zu erläutern.
Dieses ist mit Städtebaufördermitteln in Höhe von 240.326,33 Euro zu fördern.

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung:
Förderung von Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung der Bebauung in der Altstadt Wismar

Eigentümer:  Hansestadt Wismar

 

Das Grundstück „St.-Marien-Kirchhof“, welches mit dem St. Marienkirchturm  bebaut ist, befindet sich im Block 36 im Sanierungsschwerpunkt Altstadt. Bei der Kirche handelt es sich um ein Bauwerk der Stadtgeschichte, das von besonderer städtebaulicher Bedeutung ist, welches zudem denkmalgeschützt ist.

Durch die Aufnahme des St.-Marien-Forums in das Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ war es möglich, den noch bestehenden städtebaulichen Missstand zu beseitigen und die baulich nachgezeichneten räumlichen Strukturen des ehemaligen Kirchenschiffs wieder erlebbar zu machen.

Gegenstand des aktuellen Förderantrags sind die bis dahin nicht finanzierten Maßnahmen zur Vervollständigung der Gestaltung des ehemaligen Kirchenschiffes.

 

Mit diesem Bauabschnitt sind folgende erläuternde und visuelle Maßnahmen vorgesehen:

 

- Das Aufstellen von Grabplatten in den südlichen Kapellen

- Die Darstellung der Ausmaße des Vorgängerbaus im Boden auf der Nordseite
- Die Errichtung von Informationsstelen und einem Informationspoint
 

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme lt. Kostenberechnung betragen 260.000,00 €.
Davon sollen 240.326,33 € aus Städtebaufördermitteln finanziert werden.
Eine Beschreibung und Zeichnungen liegen als Anlage bei.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

51103/7882110

28200/7852200/03

Auszahlung in Höhe von

Auszahlung in Höhe von

240.326,33

  19.673,67€

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

51103/6814100

51103/6814200

51103/6814300

Ertrag in Höhe von

  73.299,53€

  73.299,53€

  93.727,27€

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Die Ein- und Auszahlungen der Städtebaufördermittel erfolgen über den Sondermandanten „Altstadt 02“.

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

x

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

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Anlagen

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