Beschlussvorlage - VO/2013/0769

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt:

die zweite öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“ in der vorliegenden Form (siehe Anlagen) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Die Erarbeitung des vorliegenden Bebauungsplanentwurfes erfolgte auf Grundlage des von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar am 27.03.2008 gefassten Beschlusses (Beschluss-Nr. 0462-40/08) zur Aufstellung de Bebauungsplanes Nr. 69/08 und unter Beteiligung der o.g. Fachämter der Hansestadt Wismar (Verwaltungsinterne Beteiligung).

Entsprechend dem Beschluss der Bürgerschaft vom 27.09.2012 (Beschluss-Nr. 0597-37/12) fand bereits im Zeitraum vom 15.10.2012 bis zum 19.11.2012 eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB statt.

Nach der Auslegung ist der Planentwurf, insbesondere aufgrund von Hinweisen durch den UNESCO-Sachverständigenbeirat geändert worden. Die Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit – Öffentliche Auslegung) sowie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) sind erneut durchzuführen.

Der überarbeitete Planentwurf, bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B ist nun mit der Begründung einschließlich dem Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, die Behörden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

X

neu

X

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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