Prüfvermerk/Prüfbericht gem. KPG M-V - PV/2021/3879

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung des Bürgermeisters gemäß

§ 60 Abs. 5 Satz 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern für die

Haushaltsdurchführung des Haushaltsjahres 2017.

 

Begründung:

Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsdurchführung eines Haushaltsjahres zu entscheiden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt haben den Jahresabschluss der Hansestadt Wismar zum 31. Dezember 2017 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern geprüft.

 

Auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung des

Jahresabschlusses der Hansestadt Wismar sowie der Städtebaulichen Sondervermögen zum

31. Dezember 2017 empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017.

 

 

 

Jens-Holger Schneider

Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
 

 

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