Prüfvermerk/Prüfbericht gem. KPG M-V - PV/2021/3879
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 der Hansestadt Wismar - Entlastung des Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Prüfvermerk/Prüfbericht gem. KPG M-V
- Federführend:
- 14 RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT
- Bearbeiter:
- Nadine Gaska
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG
- Verantwortlich:
- Treumann, Corinna
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rechnungsprüfungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
14.04.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
|
Entscheidung
|
|
|
29.04.2021
|
Sachverhalt
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung des Bürgermeisters gemäß
§ 60 Abs. 5 Satz 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern für die
Haushaltsdurchführung des Haushaltsjahres 2017.
Begründung:
Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsdurchführung eines Haushaltsjahres zu entscheiden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt haben den Jahresabschluss der Hansestadt Wismar zum 31. Dezember 2017 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern geprüft.
Auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung des
Jahresabschlusses der Hansestadt Wismar sowie der Städtebaulichen Sondervermögen zum
31. Dezember 2017 empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017.
Jens-Holger Schneider
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
