Prüfvermerk/Prüfbericht gem. KPG M-V - PV/2021/3878-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfbericht und Prüfvermerk zum Jahresabschluss 2017 der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Prüfvermerk/Prüfbericht gem. KPG M-V
- Federführend:
- 14 RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT
- Bearbeiter:
- Nadine Gaska
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG
- Verantwortlich:
- Treumann, Corinna
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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29.04.2021
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Sachverhalt
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt gemäß 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den geprüften Jahresabschluss
der Hansestadt Wismar zum 31.12.2017 einschließlich der Städtebaulichen Sondervermögen.
Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt haben den Jahresabschluss
der Hansestadt Wismar zum 31.12.2017 gemäß § 3a KPG M-V geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss legt der Bürgerschaft den abschließenden Prüfbericht als
Grundlage für die Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2017 vor.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat über die Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes zur
Prüfung des Jahresabschlusses 2017 beraten und macht darüber hinaus keine weiteren
Feststellungen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 hat zu Feststellungen geführt, die jedoch nicht so
wesentlich sind, dass sie zu einer Einschränkung des Bestätigungsvermerkes führen.
Auf dieser Grundlage wird dem Jahresabschluss 2017 ein uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk testiert.
Der Jahresabschluss vermittelt trotz der Feststellungen ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage der Hansestadt Wismar und der
Städtebaulichen Sondervermögen.
Jens-Holger Schneider
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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2,3 MB
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66,3 kB
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1,8 MB
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5
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(wie Dokument)
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940,9 kB
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