Prüfvermerk/Prüfbericht gem. KPG M-V - PV/2021/3878-02

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt gemäß 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den geprüften Jahresabschluss

der Hansestadt Wismar zum 31.12.2017 einschließlich der Städtebaulichen Sondervermögen.

 

Begründung:

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt haben den Jahresabschluss

der Hansestadt Wismar zum 31.12.2017 gemäß § 3a KPG M-V geprüft.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss legt der Bürgerschaft den abschließenden Prüfbericht als

Grundlage für die Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2017 vor.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat über die Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes zur

Prüfung des Jahresabschlusses 2017 beraten und macht darüber hinaus keine weiteren

Feststellungen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 hat zu Feststellungen geführt, die jedoch nicht so

wesentlich sind, dass sie zu einer Einschränkung des Bestätigungsvermerkes führen.

Auf dieser Grundlage wird dem Jahresabschluss 2017 ein uneingeschränkter

Bestätigungsvermerk testiert.

 

Der Jahresabschluss vermittelt trotz der Feststellungen ein den tatsächlichen Verhältnissen

entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage der Hansestadt Wismar und der

Städtebaulichen Sondervermögen.

 

 

 

 

Jens-Holger Schneider

Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses

 

 

 

 

 

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