Antrag aus der Politik öffentlich - VO/2021/3900

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob auf die Erhebnung von Sondernutzungsgebühren für öffenltiche Außenflächen zu gastronomischen Zwecken oder Zwecken des Einzelhandels für die Dauer des Kalenderjahres 2021 verzichtet werden kann.

Weiterhin wird der Bürgermeister bei positiver Prüfung gebeten, für die Regelung des § 13 Abs. 4 der Sondernutzungssatzung geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Verzicht auf die Gebührenerhebung antragsfrei zu gestalten.
 

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Sachverhalt

Begründung:
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Situation für den ortsansässigen Einzelhandel und die Gastronomie weiter zugespitzt und es ist absehbar, dass eine stufenweise Lockerung der aktuellen Beschränkungen nur mit Vorgaben für die Einhaltung von Mindestabständen und Hygienevorschriften einhergehen wird. Die zu erwartenden Vorgaben führen in den kommenden Monaten besonders in der Gastronomie zu einer Minderung der sonst üblichen Gästezahlen. Hinzu kommt der Ausfall von Einnahmen von über einem Viertel des laufenden Jahres durch den fehlenden Tourismus. Mit der Wiedereröffnung werden diese Mindereinnahmen kurzfristig nicht auszugleichen sein.

 

Um den betroffenen Gewerbetreibenden aus Gastronomie und Einzelhandel im Rahmen der Möglichkeiten der Hansestadt Wismar Erleichterungen zu verschaffen, sollte auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für das Kalenderjahr 2021 verzichtet werden.
 

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