Anfrage aus der Politik öffentlich - BA/2021/3899
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage zur verspäteten Veröffentlichung eines qualifizierten Mietspiegels
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Jeanette Stieber
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Anfrage / Antwort / Bericht
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29.04.2021
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Sachverhalt
Die Hansestadt Wismar veröffentlicht regelmäßig auf ihrer Internetseite www.wismar.de einen qualifizierten Mietspiegel. Dieser ist gemäß §558d Absatz 2 Satz 1 BGB im Abstand von zwei Jahren fortzuschreiben und gemäß Satz 3 alle vier Jahre neu zu erstellen. Die letzte Erstellung war im Jahre 2015 (Inkrafttreten 01.02.2016), die Fortschreibung dementsprechend im Jahr 2017 (Inkrafttreten 01.03.2018).
Eine neue Erstellung wäre 2019 fällig gewesen, ist aber nicht verfügbar. Ausgehend von vorausgehenden Jahren, in denen das Inkrafttreten stets zu Beginn des Folgejahres oder sogar noch im Erhebungsjahr stattfand, ist die Erstellung inzwischen mindestens ein Jahr überfällig. Ein Hinweis dazu findet sich auf der Internetseite nicht.
Wir bitte dazu um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Aus welchen Gründen ist der Mietspiegel 2019 noch nicht veröffentlicht? Wieso wurden keine Informationen zum ausstehenden Mietspiegel 2019 auf der Internetseite veröffentlicht?
2. Wann wird der Mietspiegel 2019 voraussichtlich veröffentlicht?
3. Welche Ausgabenhöhe war für die Erstellung des Mietspiegels eingeplant? Bitte nennen Sie auch die konkrete Position in der Haushaltssatzung 2018/2019, unter der die Mittel für die Erstellung des Mietspiegels regulär eingeplant waren.
4. Sofern der Mietspiegel 2019 nun nicht mehr erstellt/veröffentlicht werden sollte: wofür wurden die eingeplanten Haushaltsmittel stattdessen verwendet?
