Bericht/Antwort gem. KV M-V - BA/2021/3868

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

gemäß § 34 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit § 20 Abs. 1 GemHVO-Doppik M-V ist die Gemeindevertretung während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzuges zu unterrichten.

 

Mit den Berichten BA/2020/3634 sowie BA/2020/3755 wurden der Bürgerschaft unterjährig bereits zwei Berichte für das Haushaltsjahr 2020 vorgelegt.

 

Mit dem nun vorliegenden Bericht wird über die haushalterischen Zwischenergebnisse aller städtischen Produkte zum Stichtag 31.12.2020 berichtet.

 

Darüber hinaus werden die in den Produktbeschreibungen festgelegten und durch die Bürgerschaft mit Haushaltsplan 2020/2021 beschlossenen Zielformulierungen der wesentlichen Produkte erneut abgerechnet.


 

 

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Anlagen

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