Anfrage aus der Politik öffentlich - BA/2021/3856

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Hansestadt Wismar erhebt auf der Grundlage bestehender Erbbaurechtsverträge einen Erbbauzins. Die damit verbundenen Verträge sehen Rechte und Pflichten bei beiden Vertragsparteien vor.

 

Hierzu hat die Fraktion folgende Fragen:

 

1. Wie viele Erbbaurechtsverträge gab es im Jahre 2019/2020 in der Hansestadt Wismar?

 

2. Gab es Fälle in denen Erbbauzinsen von Erbbauberechtigten nicht an die Hansestadt Wismar abgeführt wurden?
Wenn ja, wie viele und für welche Zeiträume ?

 

      3. Was hat die Hansestadt Wismar unternommen, um die Erbbauzinsen beizubringen?

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