Beschlussvorlage - VO/2021/3839
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderungssatzung der Betriebssatzung des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
- Bearbeiter:
- Juliane Klewsaat
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft; II Senator
- Verantwortlich:
- Wäsch, Udo
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Eigenbetriebsausschuss
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Vorberatung
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02.03.2021
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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25.03.2021
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Sachverhalt
Begründung: Nach Beschlussfassung der Neufassung der Betriebssatzung wurde diese dem Ministerium für Inneres und Europa M-V angezeigt. Das Ministerium hat hierzu einige rechtliche Hinweise erteilt, die mit dieser Änderung eingearbeitet worden sind. Die Hinweise beziehen sich auf die Bezeichnung des Rechtsträgers in § 1. Die Bezeichnung des Eigenbetriebes muss gem. § 2 Abs. 3 EigVO M-V neben der Organisationsform auch den Rechtsträger erkennen lassen. Es wurde dem Vorschlag des Ministeriums gefolgt und § 1 wurde in Absätze unterteilt.
§ 8 Abs. 5 wurde angepasst, da in § 10 Abs. 2 EigVO M-V geregelt ist, dass der Bürgermeister als Dienstvorgesetzter einzelne Befugnisse auf die Betriebsleitung übertragen kann.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat in Ihrer Sitzung am 17.12.2020 eine neue Hauptsatzung der Hansestadt Wismar beschlossen. Der bisherige § 8 Abs. 6 S. 3 der Hauptsatzung ist nun § 8 Abs. 7 S. 3 der Hauptsatzung, sodass § 9 Abs. 1 dieser Betriebssatzung entsprechend angepasst wurde.
§ 9 Abs. 3 wurde im Zuge der Änderung von § 10 Abs. 4 ersatzlos gestrichen. Somit ändert sich auch hier die Absatzreihenfolge.
§ 10 Abs. 4 wurde neu eingefügt. In Anlehnung an die Regelung der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar, werden nun die Befugnisse der Bürgerschaft als oberste Dienstbehörde - nach Maßgabe von § 10 Abs. 1 EigVO M-V - auf den Bürgermeister übertragen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Durch das Einfügen von Absatz 4 ändert sich auch hier die Absatzreihenfolge.
Die Spiegelstriche des § 12 Absatz 2 wurden gestrichen. Nach § 5 Abs. 3 S. 4 EigVO M-V kann die Betriebssatzung Wertgrenzen bestimmen, bis zu denen von den Formvorschriften abgewichen werden kann. Eine Beschränkung auf das Vorliegen sonstiger sachlicher Tatbestände ist dort nicht vorgesehen, sodass der Bezug auf § 8 Abs. 3 und Abs. 4 der Satzung genügt.
Formulierungen zum Nachtragswirtschaftsplan im § 13 Absatz 2 und 4 dieser Satzung wurden entsprechend den Hinweisen des Ministeriums angepasst. Absatz 3 wurde ergänzt, da auch für nicht veranschlagte Aufwendungen die Wesentlichkeit greift (vgl. § 18 Abs. 2 S. 3 EigVO M-V).
Weitere Änderungen wurden nicht vorgenommen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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40,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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427 kB
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3
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(wie Dokument)
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910,4 kB
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