Beschlussvorlage - VO/2021/3839

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss: Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die als Anlage 1 beigefügte 1. Änderungssatzung zur Betriebssatzung des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes der Hansestadt Wismar in der Fassung vom 19.12.2018.
 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung: Nach Beschlussfassung der Neufassung der Betriebssatzung wurde diese dem Ministerium für Inneres und Europa M-V angezeigt. Das Ministerium hat hierzu einige rechtliche Hinweise erteilt, die mit dieser Änderung eingearbeitet worden sind. Die Hinweise beziehen sich auf die Bezeichnung des Rechtsträgers in § 1. Die Bezeichnung des Eigenbetriebes muss gem. § 2 Abs. 3 EigVO M-V neben der Organisationsform auch den Rechtsträger erkennen lassen. Es wurde dem Vorschlag des Ministeriums gefolgt und § 1 wurde in Absätze unterteilt.

§ 8 Abs. 5 wurde angepasst, da in § 10 Abs. 2 EigVO M-V geregelt ist, dass der Bürgermeister als Dienstvorgesetzter einzelne Befugnisse auf die Betriebsleitung übertragen kann.

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat in Ihrer Sitzung am 17.12.2020 eine neue Hauptsatzung der Hansestadt Wismar beschlossen. Der bisherige § 8 Abs. 6 S. 3 der Hauptsatzung ist nun § 8 Abs. 7 S. 3 der Hauptsatzung, sodass § 9 Abs. 1 dieser Betriebssatzung entsprechend angepasst wurde.

§ 9 Abs. 3 wurde im Zuge der Änderung von § 10 Abs. 4 ersatzlos gestrichen. Somit ändert sich auch hier die Absatzreihenfolge.

§ 10 Abs. 4 wurde neu eingefügt. In Anlehnung an die Regelung der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar, werden nun die Befugnisse der Bürgerschaft als oberste Dienstbehörde - nach Maßgabe von § 10 Abs. 1 EigVO M-V - auf den Bürgermeister übertragen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Durch das Einfügen von Absatz 4 ändert sich auch hier die Absatzreihenfolge.

Die Spiegelstriche des § 12 Absatz 2 wurden gestrichen. Nach § 5 Abs. 3 S. 4 EigVO M-V kann die Betriebssatzung Wertgrenzen bestimmen, bis zu denen von den Formvorschriften abgewichen werden kann. Eine Beschränkung auf das Vorliegen sonstiger sachlicher Tatbestände ist dort nicht vorgesehen, sodass der Bezug auf § 8 Abs. 3 und Abs. 4 der Satzung genügt.

Formulierungen zum Nachtragswirtschaftsplan im § 13 Absatz 2 und 4 dieser Satzung wurden entsprechend den Hinweisen des Ministeriums angepasst. Absatz 3 wurde ergänzt, da auch für nicht veranschlagte Aufwendungen die Wesentlichkeit greift (vgl. § 18 Abs. 2 S. 3 EigVO M-V).

Weitere Änderungen wurden nicht vorgenommen.


 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...