Beschlussvorlage - VO/2021/3837
Grunddaten
- Betreff:
-
Namensgebung Neue Grundschule Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 AMT FÜR BILDUNG, JUGEND, SPORT UND FÖRDERANGELEGENHEITEN
- Bearbeiter:
- Peter Fröhlich
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Grohmann, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales
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Vorberatung
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01.03.2021
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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25.03.2021
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Sachverhalt
Begründung:
Jede Schule führt nach § 106 Absatz 1 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) eine Bezeichnung, welche die Schulart und den Schulort angibt. In der Bezeichnung und im Namen muss sich jede Schule von den anderen an demselben Ort befindlichen Schulen unterscheiden (§ 106 Absatz 3 SchulG M-V).
Die Hansestadt Wismar kann Schulen in ihrer Trägerschaft im Einvernehmen mit der Schulkonferenz gemäß § 106 Absatz 2 SchulG M-V einen Namen geben. Die Namensgebung soll die Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule unterstützen.
Der Schulträger hat insofern vor seiner Entscheidung über den Namen der jeweiligen Schule das Einverständnis der Schulkonferenz (Beschluss über die Namensgebung gemäß § 76 Absatz 7 Ziffer 5c SchulG M-V) einzuholen.
Die Schulkonferenz der Neuen Grundschule Wismar hat in ihrer Sitzung am 28. Januar 2021 den Beschluss gefasst, der Grundschule den Namen „Hanse-Grundschule“ zu geben. Dieser Beschluss wurde einstimmig mit 7 Stimmen gefasst. Der Schulträger hat sich im Vorfeld des Beschlusses mit dem Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Förderangelegenheiten beraten.
An der Namensfindung haben sich alle Kinder, deren Eltern und das Lehrpersonal der Schule beteiligt und im Ergebnis dieses Prozesses den Namen „Hanse-Grundschule Wismar vorgeschlagen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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261 kB
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