Beschlussvorlage - VO/2021/3823
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Hansestadt Wismar und der amtsfreien Gemeinde Insel Poel
zur Übertragung der Aufgaben des Personenstandswesens
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32.3 Standesamt
- Bearbeiter:
- Lisa Treumann
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 32 ORDNUNGSAMT; 30 RECHTSAMT; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Treumann, Lisa
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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01.03.2021
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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25.03.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Bürgerschaft stimmt auch der künftigen Übernahme der Aufgaben des Personenstandswesens für die amtsfreie Gemeinde Insel Poel durch die Hansestadt Wismar zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den als Anlage 1 beigefügten Entwurf der Neufassung der entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung unter Beachtung der ggf. noch folgenden Hinweise der Rechtsaufsichtsbehörde abzuschließen.
Sachverhalt
Begründung:
Seit des Abschlusses der vorherigen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen beiden Vertragsparteien am 22.05./05.06.1997 sind folgende Änderungen eingetreten, die eine Neufassung der Vereinbarung erforderlich machten und diese nahtlos ersetzt:
- Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung umfasste der Standesamtsbezirk Wismar neben der Hansestadt Wismar und der Gemeinde Insel Poel auch das Amt Dorf-Mecklenburg. Auf seinen Antrag im Jahr 1997 hin gehört das Amt Dorf Mecklenburg seit dem 01.01.1998 nicht mehr zum Standesamtsbezirk Wismar.
- Die Fachaufsicht im Standesamtsbezirk Wismar übt nach der Landkreisneuordnung (LNOG M-V) nicht mehr der Bürgermeister der Hansestadt Wismar, sondern der Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg aus.
- Die Begrifflichkeiten im Rahmen der Kostenabrechnung wurden durch die Umstellung der Haushaltsführung nach den Regeln der kommunalen Doppik seit 2012 geändert und waren nunmehr anzupassen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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225,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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268,3 kB
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