Dringlichkeitsantrag aus der Politik öffentlich - VO/2021/3847

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt, § 13 Abs. 1 Ziffer 3 der Sondernutzungssatzung der Hansestadt Wismar vom 19.12.2016 um folgenden Satz zu ergänzen.

Für die Landratswahl des Landkreises Nordwestmecklenburg am 25.04.2021 beträgt der Zeitraum abweichend von Satz 1, acht Kalenderwochen vor, bis zwei Kalenderwochen nach dem Wahltag.

Diese Satzungsänderung soll schnellstmöglich in Kraft treten und mit Ablauf des 9. Mai 2021 außer Kraft treten.

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Der Kreistag hat am Tag vor der Bürgerschaftssitzung (BS - 25.2.2021) Entscheidungen getroffen, aus denen hervorgeht, dass die Stadt Wismar für die Plakatierung zuständig ist.

Die Dringlichkeit besteht darin, dass die nächste Bürgerschaftssitzung für die Klärung des Sachverhaltes zu spät wäre. 

 

 

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