Beschlussvorlage - VO/2021/3841
Grunddaten
- Betreff:
-
Um- und Ausbau der Straße "Am Poeler Tor", Einsatz von Städtebaufördermitteln.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Jan Groth
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 60 BAUAMT; 60.3 Abt. Sanierung und Denkmalschutz; 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Rittemann, Peter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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08.03.2021
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Sachverhalt
Begründung:
Die Straße "Am Poeler Tor" befindet sich am nördlichen Altstadtrand der Hansestadt Wismar. Die Straße liegt gegenüber der Einmündung Poeler Straße und nimmt einen Teil vom ab- und zufließenden Verkehr der Straße "Spiegelberg" auf.
Im Rahmen der Altstadtsanierung beabsichtigt die Hansestadt Wismar im historischen Stadtzentrum die Rekonstruktion der Verkehrsanlagen der Straße "Am Poeler Tor" einschl. der Nebenanlagen sowie des Kreuzungsbereiches Spiegelberg/Hinter dem Chor/Hundestraße.
Das heutige Erscheinungsbild der Straße "Am Poeler Tor" entspricht nicht den Ausbaustandards der Hansestadt Wismar, sodass die vorhandenen Verkehrsanlagen gemäß einer zum UNESCO-Welterbe zugehörigen Altstadt umgebaut werden sollen.
Daher sollen zukünftig folgende Materialien eingesetzt werden (s. Anlage):
Fahrbahn : Granit-Reihensteinpflaster
Gehweg : Bockhorner Klinker
Hausvorfeld : "kleines" Katzenkopfpflaster
Diese Materialeien entsprechen den denkmalrechtlichen und sanierungsrechtlichen Vorgaben.
Die gesamtheitliche Erneuerung der Fahrbahn und der Nebenanlagen einschl. Straßenentwässerung und der Straßenbeleuchtung soll unmittelbar im Anschluss an die Kanal- und Leitungsarbeiten des EVB Wismar erfolgen.
Durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung wurde die Maßnahme "Am Poeler Tor" gemäß E 6.3 StBauFR (s. Anlage) grundsätzlich als zuwendungsfähig eingestuft.
Die Gesamtkosten für die Tief- und Straßenbauleistungen betragen 672.787,46 €, wobei auf das Bauamt 302.739,63 € und auf den EVB 370.047,83 € entfallen.
Für das Bauamt können Städtebaufördermittel in Höhe von 137.388,41 € geltend gemacht werden, für den EVB in Höhe von 25.861,41 €.
Die gesamten Fördermittel betragen somit 163.249,82 €. Diese setzen sich aus 80 % Mitteln des Bundes sowie des Landes Mecklenburg-Vorpommern und 20 % der Hansestadt Wismar (32.649,82 €) zusammen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 51103.7844000/TH08 | Auszahlung in Höhe von | 32.649,82 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Von den Städtebaufördermitteln entfallen 20% (32.649,82 €) auf die Hansestadt Wismar. Die restlichen 80% in Höhe von 130.600,00 € sind Finanzhilfen vom Land und Bund.
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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403,2 kB
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2
|
öffentlich
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109,6 kB
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