Beschlussvorlage - VO/2021/3797
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung des Neubaus der Elektroverteilerschränke im Rathaus als Baumaßnahme an Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen gemäß F 4.3 StBauFR M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10.62 SG Hochbau
- Bearbeiter:
- Burkhard Rode
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 10 AMT FÜR HOCHBAU, SERVICE und LIEGENSCHAFTEN; 10.6 Abt. Gebäudemanagement; 20.1 Abt. Kämmerei; 60.3 Abt. Sanierung und Denkmalschutz; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Rode, Burkhard
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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08.03.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Elektroverteiler im Rathaus müssen aufgrund in einer Netzanalyse festgestellten Unregelmäßigkeiten und Störungen, die sich insbesondere auf den Betrieb der EDV-Technik auswirken, erneuert werden.
Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Elektroverteileranlagen betragen voraussichtlich 203.100,00 €. Die darauf bezogenen zuwendungsfähigen Kosten der Baumaßnahme betragen 175.100,00 € und sind vollständig mit Städtebaufördermitteln zu fördern.
Sachverhalt
Im März 2018 wurde eine Netzanalyse des Verteilernetzsystems vom Rathaus in Auftrag gegeben. Grund für die Prüfung waren im Vorfeld auftretende Unregelmäßigkeiten im Netzsystem des Rathauses insbesondere im Bereich der EDV.
Ergebnisse der Netzanalyse waren u.a. nicht zulässige auftretenden Fehlerströme im Schutzleiter im gesamten Gebäude, keine strikte Trennung von N/PE, fehlende Schutzmaßnahmen in den Verteileranlagen sowie mangelnde Platzreserve (mangelnde Wärmeabfuhr von Relais) in den vorhandenen Verteileranlagen, Fehler im Aufbau der Erdungsanlage sowie festgestellte Verlegemängel der Kabel.
Als Ergebnis der vorgenannten Mängel und des fortgeschrittenen Alters der Anlagen ist ein Neubau des Verteilersystems im Rathaus ab der Einspeisung des örtlichen Versorgungsnetzbetreibers vorzunehmen. Vorhandene Endstromkreise der Unterverteiler sind an die neu zu errichtenden Verteileranlagen wieder anzuschließen. Die Erneuerung erfolgt bei laufendem Betrieb. Notwendige Abschaltzeiten zur Erneuerung von Verteiler sind möglichst in den Arbeitsruhezeiten durchzuführen, sodass der Betrieb im Rathaus ohne große Störungen weitergeführt werden kann.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Die Auszahlung der Städtebaufördermittel in Höhe von 175.100 Euro erfolgt über den Sondermandanten Altstadt 02.
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
