Antrag aus der Politik öffentlich - VO/2021/3810

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft bittet die Wohnungsbaugesellschaft der Hansestadt Wismar gemäß §71 Absatz 4 KV M-V um Auskunft zu den folgenden Punkten:

 


 

1.     Wir bitten um Aufstellung gemäß folgender Tabelle der für das Jahr 2017, 2018 und 2019

-     benötigten Ressourcen für Strom, Wärme, Mobilität und Sonstige1 in [kWh],

-     durch den Verbrauch der Ressourcen emittierten Treibhausgase in Form von CO2-Äquivalenten nach IPCC bezogen auf 100 Jahre [CO2eq] sowie

-     durchschnittlich beschäftigten Vollzeitäquivalente [VzÄ] auf Basis 40 Wochenstunden

 

Bereich

 

VzÄ

Strom

Wärme

Mobilität

Sonstige[1]

Verbrauch [kWh]

CO2eq [t]

Verbrauch [kWh]

CO2eq [t]

 

Verbrauch [kWh]

CO2eq [t]

Verbrauch [kWh]

CO2eq [t]

 

Unternehmenstätigkeit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

vermieteter Immobilienbestand

 

entfällt

 

 

 

 

    entfällt

  entfällt

 

 

 

 

2.     Wir bitten um Aufstellung der im Jahr 2019 abgeschlossenen Maßnahmen sowie jährlich wiederkehrenden Maßnahmen, die zu Einsparungen der Emissionen in den unter 1 genannten Bereichen geführt habe. Weiterhin stellen Sie bitte den erreichten Einspareffekt tabellarisch wie unter 1 dar. Emissionsfreie Einspeisungen, die dabei verrechnet werden, sind gesondert kenntlich zu machen2.

 

3.     Wir bitten um Aufstellung der aktuell laufenden Maßnahmen, die zu Einsparungen der Emissionen in den unter 1 genannten Bereichen führen werden. Weiterhin stellen Sie bitte den geplanten Einspareffekts tabellarisch wie unter 1 dar und nennen den voraussichtlichen Abschlusstermin der jeweiligen Maßnahme. Laufende Maßnahmen zur emissionsfreien Einspeisung, die dabei verrechnet werden, sind gesondert kenntlich zu machen2.


 

4.     Wir bitten die Verwaltung um Aufstellung der künftig geplanten Maßnahmen, die zu Einsparungen der Emissionen in den unter 1 genannten Bereichen führen werden. Weiterhin stellen Sie bitte den geplanten Einspareffekts tabellarisch wie unter 1 dar und nennen den voraussichtlichen Beginn- und Abschlusstermin der jeweiligen Maßnahme. Geplante Maßnahmen zur emissionsfreien Einspeisung, die dabei verrechnet werden, sind gesondert kenntlich zu machen.



 

1 Bspw. Emissionen durch landwirtschaftliche Aktivitäten auf kommunalen oder betriebseigenen Flächen (Tierhaltung, Düngung).

2 Aus erneuerbaren Quellen emissionsfrei erzeugte und nicht selbst verbrauchte Energie, die in einem (öffentlichen) Netz anderen Verbrauchern verfügbar gemacht wird.

 

 

 


 

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Sachverhalt

Begründung:
 

Die Eindämmung des menschengemachten Klimawandels ist unbestritten eine der wichtigsten Herausforderungen in den kommenden Jahren. Deutschland hat sich im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens verpflichtet, seinen entsprechenden Beitrag zu leisten und plant 2050 klimaneutral zu sein. Die Hansestadt Wismar mit ihren kommunalen Betrieben hat eigene Handlungsspielräume um Klimaschutz in ihren Institutionen und auf dem Gemeindegebiet zu betreiben und zu fördern. Dies wurde durch die Aussagen der Verwaltung, dass der Klimaschutz bei Entscheidungen stets mitgedacht werde, in Bürgerschaftssitzungen bestätigt. Um den aktuellen Stand und die Entwicklungen beim Klimaschutz in der Hansestadt Wismar zu erfassen, und um dann weitere sinnvolle Maßnahmen ableiten bzw. entwickeln zu können, ist es wichtig und notwendig, eine solide Datenbasis zu haben.

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