Antrag aus der Politik öffentlich - VO/2021/3799
Grunddaten
- Betreff:
-
Schnelltests für bestimmte Berufsgruppen und ehrenamtlich Tätige
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Jeanette Stieber
- Verantwortlich:
- Fraktion Liberale Liste - FDP / CDU-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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25.02.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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12.04.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, für alle Berufsgruppen innerhalb der Verwaltung der Hansestadt Wismar, die aufgrund ihrer Tätigkeit in unerwarteten Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern kommen können, die das SARS-CoV-2-Virus übertragen könnten, zu prüfen, in welchem Umfang und mit welchen Kosten Schnelltests vor und nach dem Einsatz durchgeführt werden können.
Dies betrifft insbesondere
- Angehörige der Berufsfeuerwehr und anderer Kräfte des Brand- und Katastrophenschutzes
- Außendienstmitarbeiter, die in unmittelbaren Kontakt kommen können und bei denen das Risiko nicht vorhersehbar ist, wie z.B. Vollzieher.
Ebenfalls zu prüfen ist, wie ehrenamtlich organisierter Brand- und Katastrophenschutz (Freiwillige Feuerwehren u.ä.) seitens der Hansestadt Wismar hinsichtlich des Zugangs zu Schnelltests unterstützt werden kann.
In die Prüfung einzubeziehen ist, ob die Haushaltsmittel aufgrund der Pandemie-Situation überplanmäßig bereit gestellt werden können bzw. ob diese nicht ohnehin als Pflichtaufgaben aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen vom Arbeitgeber zu tragen sind.
Sachverhalt
Begründung:
Einsatzkräfte des Brand- und Katastrophenschutzes wie auch Vollziehungsbeamte und ähnliche Berufsgruppen oder auch Ehrenamtliche können sich den Einsatzort nicht aussuchen. Sie verrichten ihren Dienst in einem nicht immer bekannten Umfeld und sind daher der Gefahr einer Infektion deutlich höher ausgesetzt als Mitarbeiter im Innendienst. Die Pandemie erlaubt es auch nicht, den Brand- und Katastrophenschutz auszusetzen oder einen Stillstand der Rechtspflege herbeizuführen.
Daher ist es wichtig, die entsprechenden Mitarbeiter zu schützen. Und zwar vor dem Einsatz, damit eine womöglich unentdeckte Infektion nicht in Haushalte oder Betriebe hineingetragen wird und nach dem Einsatz, um das Risiko für das Arbeitsumfeld und auch die Familien der Mitarbeiter deutlich zu verringern.
