Beschlussvorlage - VO/2021/3809
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitglied im Beirat der MV Filmförderung GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 30 RECHTSAMT
- Bearbeiter:
- Andrea Bretschneider
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Bretschneider, Andrea
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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25.02.2021
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Sachverhalt
Begründung:
Die Staatskanzlei M-V hat den Bürgermeister mit Schreiben vom 15.12.2020 darüber informiert, dass der Landtag M-V im August beschlossen hat, die MV Filmförderung GmbH zu errichten, um die Filmförderung im Land neu zu ordnen. Die Aufgaben dieses Bereiches sollen gebündelt werden; die Gesellschaft soll das Filmland M-V als einheitlicher Ansprechpartner nach innen und außen repräsentieren.
Um die neue Gesellschaft bei ihren Aufgaben zu unterstützen, soll ein Beirat aus sieben Mitgliedern gebildet werden. Dieser soll der Geschäftsführung insbesondere in der Gründungsphase als Ratgeber zur Verfügung stehen. Nach dem Gesellschaftsvertrag besteht der Beirat aus folgenden sieben Mitgliedern:
- einem Vertreter/einer Vertreterin der Filmland MV gGmbH,
- einem Vertreter/einer Vertreterin des MV Film e.V.,
- einem Vertreter/einer Vertreterin der Medienanstalt M-V,
- einem Vertreter/einer Vertreterin Interessenverband Filmkommunikation M-V,
- dem Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald,
- dem Oberbürgermeister von Schwerin und
- dem Bürgermeister von Wismar.
Zur Mitwirkung in diesem Gremium und damit der Teilhabe an der Filmförderung in unserem Land bedarf es nur noch Ihrer Zustimmung zur Entsendung. Gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 12 KV M-V ist die Bürgerschaft für die Bestellung und Wahl von Personen, die für die Gemeinde Mitgliedschaftsrechte in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen, zuständig.
Die erste Beiratssitzung soll zu Beginn dieses Jahres stattfinden und sodann einmal jährlich durchgeführt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
