Beschlussvorlage - VO/2021/3802
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Wahlvorstände zur Landratswahl 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32.4 Abt. Gewerbe
- Bearbeiter:
- Sophie Tarras
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 32 ORDNUNGSAMT; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Tarras, Sophie
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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25.02.2021
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt folgende Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder der Wahlvorstände zur Landratswahl am 25. April 2021:
Wahlvorsteher/in und Schriftführung erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit am Wahltag eine Aufwandsentschädigung von insgesamt 45,00 €, deren Stellvertretung 40,00 €.
Beisitzer erhalten eine Aufwandsentschädigung von insgesamt 35,00 €.
Sachverhalt
Begründung:
Gemäß § 12 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) i.V.m. § 14 Abs. 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) erhalten die Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag eine Aufwandsentschädigung. Der Verordnungsgeber sieht dabei eine Aufwandsentschädigung von je 35,00 € für die Vorsitzenden und je 25,00 € für die weiteren Mitglieder vor (§ 14 Abs. 1 Satz 2 LKWO M-V).
Mit der Zahlung der oben genannten Aufwandsentschädigung erhalten die Mitglieder der Wahlvorstände insofern einen höheren Betrag als durch den Verordnungsgeber vorgesehen.
Die Gewinnung von etwa 290 erforderlichen Wahlhelfern gestaltet sich zunehmend schwieriger, die derzeitige pandemische Situation kommt hierbei erschwerend hinzu. Eine erhöhte Aufwandsentschädigung soll zum einen zu einer höheren Wertschätzung dieser Tätigkeit für alle Wahlhelfer beitragen und zum anderen einen Beitrag dazu leisten, Wahlberechtigte zu einem solchen freiwilligen Engagement zu motivieren.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 12102.5695100 | Aufwand in Höhe von | 5.500 € |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 12102.7696100 | Auszahlung in Höhe von | 5.500 € |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
x | Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 12102.5695100 | Aufwand in Höhe von | 25.000 € |
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
x | Vorgeschrieben durch: LKWG M-V, LKWO M-V |
