Beschlussvorlage - VO/2021/3764

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft entsendet die nachstehenden Personen in den Aufsichtsrat der Wismarer Bäder und Sportanlagen GmbH:

 

  1. __________________ ,

 

  2. __________________ ,

 

   3. __________________ ,

 

  4. __________________ .


 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Hansestadt Wismar hat entsprechend des Beschlusses der Bürgerschaft vom 26.11.2020 (VO/2020/3718-01) am 18.12.2020 100% der Anteile an der Port Service Wismar GmbH von der Seehafen Wismar GmbH erworben. Die Gesellschaft wurde umbenannt und firmiert nun unter

„Wismarer Bäder und Sportanlagen GmbH“.

 

Gem. § 8 Abs. 1 und 2 des Gesellschaftsvertrages hat die Gesellschaft einen Aufsichtsrat mit vier Mitgliedern. Die gegenwärtigen Mitglieder wurden vom Gesellschafter bestellt und in den Aufsichtsrat entsandt:

   Herr Berkhahn,

   Frau Bansemer,

   Herr Dr. Grützmacher,

   Frau Gerber.

 

Die Bestellung erfolgte unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvertrages, um kurzfristig die Anmeldung zum Handelsregister vornehmen und die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft sicherstellen zu können. Für die Neubesetzung des Aufsichtsrats wird nun eine Beschlussfassung der Bürgerschaft erforderlich.

 

Der Aufsichtsrat kann gem. § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags längstens für vier Jahre bestellt werden. Die Amtszeit endet mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Eine Wiederbestellung ist glich.

 

Gegenstand der Gesellschaft ist nach § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Betrieb von Bad-, Freizeit- und Sportanlagen sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, insbesondere ihre Bewirtschaftung, Unterhaltung, Vermietung und Vermarktung einschließlich zugehöriger Gastronomie.

 

Die Gesellschaft soll den Notbetrieb des Freizeitbades Wonnemar Wismar sicherstellen, bis die Fortführung durch einen neuen Eigentümer und Betreiber gewährleistet ist.

 

Da der Gemeinde mehrere Sitze im Aufsichtsrat zustehen, erfolgt die Bestellung der Vertreter gemäß § 71 Abs. 1 und 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) nach den Grundtzen der Verhältniswahl.

 

Die Vorschläge für die Besetzung der zu entsendenden vier Vertreter in den Aufsichtsrat der Wismarer Bäder und Sportanlagen GmbH sind bis zum 28. Januar 2021 im Büro der Bürgerschaft einzureichen.

 

Der von der Bürgerschaft beschlossene „Public Corporate Governance Codex für die Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen der Hansestadt Wismar – Leitlinien guter Unternehmens-führung“ (Codex) enthält unter Punkt 2.2.4 Anforderungen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrates durch kommunale Vertreter. Darin heißt es, dass vor Aufnahme der Tätigkeit als kommunales Aufsichtsratsmitglied aus Transparenzgründen eine Erklärung gegenüber der Gesellschafterin dahingehend abzugeben ist, ob Tätigkeiten oder Organfunktionen bei Wettbewerbern des Unternehmens vorliegen bzw. vorlagen.

 

Gemäß § 71 Abs. 2 der Kommunalversammlung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind die von der Gemeinde bestellten Mitglieder des Aufsichtsrates an die Weisungen und Richtlinien der Gemeindevertretung gebunden.

 


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

                      X

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

                         X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

                          X

Vorgeschrieben durch:

§§ 22 Abs. 3 und 71 KV M-V

 

 

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