Beschlussvorlage - VO/2020/3739

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

1.

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Einstellung des Aufstellungsverfahrens sowie die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8/91 „Lembkenhof“ vom 26.04.2012 (Drucksachen-Nr. 535-33/12).

 

2.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8/91 wird wie folgt begrenzt:

 im Norden: durch den Schwarzen Weg

im Osten:    durch private Grünflächen

im Süden: durch die Wohngrundstücke der Straße Am Lembkenhof

im Westen: durch die Kleingartenanlage „Kleines Stadtfeld/Lembkenhof“

(Anlage 1)

 

3.

Der Beschluss zur Einstellung des Aufstellungsverfahrens sowie zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8/91 „Lembkenhof“ ist amtlich bekannt zu machen.


 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Am 26.04.2012 beschloss die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8/91 „Lembkenhof“ (Drucksachen-Nr. 533-33/12).

 

Dieser Beschluss basierte auf einem Antrag des Hanse-Boxteams des PSV Wismar e.V.

Das Hanse-Boxteam beabsichtigte den Neubau eines Sportkomplexes am Lembkenhof.

In diesem Zuge sollte die Erschließung des Gesamtbereiches Lembkenhof unter Berücksichtigung der geänderten Nutzungen planerisch neu geordnet werden.

 

Die Planungsabsichten des Hanse-Boxteams des PSV Wismar e.V. hatten sich relativ zeitnah nach Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes sowie den ersten verwaltungsinternen Abstimmungen geändert.

Es bestand seitens des Vereins kein Bedarf mehr an einem Standort für die Errichtung eines Sportkomplexes im Bereich Lembkenhof.

 

Ein Städtebaulicher Vertrag über die Planungsleistungen wurde auch nicht mehr geschlossen.

 

Eine Weiterführung des Planverfahrens ist somit gegenstandslos. Der gefasste Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8/91ist aufzuheben.

(Anlage 1 – Übersichtsplan - Geltungsbereich ist schraffiert dargestellt)
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

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Anlagen

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