Beschlussvorlage - VO/2020/3656
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
Bebauungsplan Nr. 46/97 "Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III", 2. Änderung
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft; 60 BAUAMT
- Verantwortlich:
- Prante, Beate
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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14.12.2020
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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17.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die öffentliche Auslegung des Planentwurfes zum Bebauungsplan Nr. 46/97 „Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“, 2. Änderung in der vorliegenden Form (siehe Anlagen) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.
Sachverhalt
Begründung:
Der vorliegende Planentwurf wurde auf Grundlage des von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar am 15.02.2018 gefassten Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46/97 „Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“, 2. Änderung (Beschluss-Nr. VO/2018/2560) erarbeitet.
Abstimmungen zum Planentwurf mit den für das Planvorhaben relevanten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB, mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sowie mit den Fachämtern der Hansestadt Wismar (verwaltungsinterne Beteiligung) sind bereits erfolgt. Geforderte Fachgutachten wurden erstellt und fanden Eingang in den Planungsprozess.
Zudem erfolgte die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes vom 23.04.2018 bis 28.05.2018 im Bauamt. Im Rahmen dieser Auslegung wurde durch das Bauamt ein Informationsgespräch am 22.05.2018 angeboten, seitens der Bürgerinnen und Bürger bestand an einer Teilnahme kein Interesse.
Anregungen und Hinweise zum Planvorhaben wurden während der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nicht geäußert.
Der erarbeitete Planentwurf bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B ist nun mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (siehe Anlagen 1 bis 4) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Dauer der öffentlichen Auslegung hat gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB einen Monat, mindestens jedoch 30 Tage zu betragen oder „bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist“. Dies wurde geprüft, ein „wichtiger Grund“, der eine Verlängerung der Auslegungsfrist erforderlich macht, ist an diesem Standort nicht erkennbar. Von einer unmittelbaren Betroffenheit der Bürgerinnen und Bürger durch dieses Planvorhaben ist nicht auszugehen, insbesondere da sich der Standort im Bereich eines bereits rechtskräftigen Bebauungsplanes und auf dem Betriebsgelände eines bestehenden Unternehmens befindet.
Aufgrund der aktuellen Situation ist es geplant, dass sich die Bürgerinnen und Bürger vorab telefonisch zur Einsichtnahme in die Planunterlagen anmelden müssen, um während der Öffnungs- bzw. Einsichtnahmezeiten in den Räumlichkeiten des Bauamtes einzeln die Einsichtnahme vorzunehmen. Fragen können im Nachgang telefonisch oder per Mail gestellt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Öffentlichkeit zusätzlich während der Auslegungsfrist die Möglichkeit hat, die Unterlagen neben der im Bauamt präsenten Auslegung auch digital auf der Internetseite der Hansestadt Wismar unter www.wismar.de einzusehen und hier Hinweise und Anregungen vorzubringen, so dass eine umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit gewährleistet ist.
Die öffentliche Auslegung soll für die Dauer eines Monats im Bauamt stattfinden, zusätzlich sind die Planunterlagen während der öffentlichen Auslegung im Internet auf der Homepage der Hansestadt Wismar unter www.wismar.de für die Öffentlichkeit einsehbar.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
x | neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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1 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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4
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(wie Dokument)
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55,3 kB
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5
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(wie Dokument)
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7,7 MB
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6
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(wie Dokument)
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4 MB
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7
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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8
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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9
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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10
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(wie Dokument)
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4 MB
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11
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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12
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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