Beschlussvorlage - VO/2020/3664

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die als Anlage 1 beigefügte 7. Änderungssatzung der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Wismar in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 17.12.2019.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:
Die Änderungen in Straßenreinigungssatzung betreffen die Anlage zur Straßenreinigungssatzung und stellen sich wie folgt dar:

 

Reinigungsklasse 1:

 

Die Schreibweise für die Breite Straße wurde korrigiert.

 

Die Hausnummern der Dr.-Leber-Straße 7 und 9 werden aus der Reinigungsklasse 1 rausgenommen und aufgrund des geringeren Verkehrs- und Reinigungsaufkommens in die Reinigungsklasse 2 eingeordnet.

 

Reinigungsklasse 2:

 

Die Hausnummern der Dr.-Leber-Straße 7 und 9sind aufgrund des geringeren Verkehrs- und Reinigungsaufkommens in die Reinigungsklasse 2 eingeordnet.

 

Die Lübsche Straße ist aufgrund abweichenden Verkehrs- und Reinigungsaufkommens in mehreren Reinigungsklassen eingeordnet. Zur besseren Abgrenzung wird in Reinigungsklasse 2 klarstellen erwähnt, dass die Hausnummern 105 – 218 sowie 221 in diese Reinigungsklasse eingeordnet sind.

 

Die Rostocker Straße wird von der Einmündung Philosophenweg bis zur Einmündung Am Weißen Stein gereinigt. Dies wurde klarstellend eingefügt.

 

Die Zierower Landstraße wird nicht gänzlich gereinigt, sodass nunmehr aufgenommen wurde, dass die Reinigung bis Hausnummer 52 Einmündung Ostseeblick erfolgt.

 

Reinigungsklasse 3:

 

Die Erwin-Fischer-Straße wird nicht gänzlich gereinigt, sodass der ausgenommene Bereich durch die Angabe der Hausnummern konkretisiert wurde.

 

Reinigungsklasse 4:

 

Neu in die Satzung aufgenommen und aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens in die Reinigungsklasse 4 eingeordnet werden die folgenden Straßen:

 

Alexander-Behm-Straße

Fischerpier

Zum Netzboden

 

Reinigungsklasse 5:

 

Neu in die Satzung aufgenommen und aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens in die Reinigungsklasse 5 eingeordnet werden die folgenden Straßen:

 

Ernst-Alban-Straße

Nicolaus-Dierling-Straße

 

Darüber hinausgehende Änderungen gibt es nicht.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

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Anlagen

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