Beschlussvorlage - VO/2020/3663
Grunddaten
- Betreff:
-
8. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Hansestadt Wismar in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 17.12.2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
- Bearbeiter:
- Juliane Klewsaat
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft; II Senator
- Verantwortlich:
- Wäsch, Udo
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Eigenbetriebsausschuss
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Vorberatung
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03.11.2020
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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26.11.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt auf der Grundlage der zur Beschlussfassung vorliegenden Kalkulationsunterlagen die Kalkulation 2021/2022 (Anlage 3) sowie die als Anlage 1 beigefügte 8. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Hansestadt Wismar in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 17.12.2019.
Sachverhalt
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2d Kommunalabgabengesetz M-V darf der der Gebührenermittlung zugrundeliegende Kalkulationszeitraum bis zu fünf Jahre betragen. Der EVB hat dieser Möglichkeit zufolge nun erstmalig die Gebühren für einen Zeitraum von zwei Jahren kalkuliert, d.h. für die Jahre 2021 und 2022.
Auf Basis der Wirtschaftsplandaten für das Jahr 2021 wurden die Planzahlen für 2022 mit den erwarteten Entwicklungen (allgemeiner Steigerungsfaktor von 2 %) hochgerechnet und daraus der Durchschnitt gebildet. Mit diesen durchschnittlichen Kosten-/Erlöspositionen wurde die beigefügte Kalkulation erstellt.
Unter Berücksichtigung der Gebührenrückstellung aus dem Jahr 2019 ergibt sich eine Gebührenunterdeckung von 186.205 Euro. Das entspricht 3,8 % des Gebührenbedarfs. Da nach den durchgeführten Rationalisierungsmaßnahmen der letzten Jahre zurzeit kein weiteres Einsparpotenzial gesehen wird, schlägt die Verwaltung vor, die Gebührensätze für die Entleerung wie kalkuliert anzupassen. Die Erhöhung beträgt je nach Behältergröße zwischen 3,1% und 4,7%. Die Grundgebühr bleibt unverändert.
Unter Bezug auf die ebenfalls geänderte Abfallsatzung der Hansestadt Wismar wurde für die Abfuhr aufgrund von Fehlbefüllung § 5 Absatz 6 neu eingefügt, welcher eine Gebühr in Höhe von 10,00 € benennt. Diese Gebühr entspricht der Gebühr für einen Behälterwechsel/-tausch des § 5 Absatz 5.
Aufgrund der kalkulierten Entleerungsgebühr ändern sich auch die Gebühren auf dem Abfallwirtschaftshof für die Positionen „Abfälle zur Beseitigung“. Eine weitere Änderung auf dem Abfallwirtschaftshof ergibt sich für die Positionen „Asbestzementabfälle“, da die Entsorgungskosten gestiegen sind. Darüber hinaus ändern sich die Gebühren auf dem Abfallwirtschaftshof nicht.
Die Entsorgung von Sperrmüll über den Kleinanlieferbereich am AWH bleibt für Bürger der Hansestadt Wismar in haushaltsüblichem Umfang (bis zu 3 m³) kostenfrei, da sich dieses System bewährt hat. Die Verwaltung schlägt daher vor, dies beizubehalten.
Darüber hinaus verändern sich die Gebühren am Abfallwirtschaftshof nicht.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
KAG M-V | Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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33,1 kB
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2
|
öffentlich
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75,1 kB
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