Beschlussvorlage - VO/2017/2210-05

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

  1. Die Bürgerschaft beschließt zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung in Höhe von 2.748.500 Euro die Bereitstellung der Eigenmittel in Höhe von 829.400 Euro zur Realisierung des Vorhabens „Brandschutzsanierung Sport- und Mehrzweckhalle, Bürgermeister-Haupt-Str. 31, 2. Bauabschnitt“.
  2. Die zusätzlichen Eigenmittel in Höhe von 316.000 Euro werden durch die Inanspruchnahme von Sonderbedarfszuweisung, welche durch das Land Mecklenburg-Vorpommern in Aussicht gestellt wurden, finanziert.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Mit dem Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ fördert der Bund seit 2015 bauliche Maßnahmen. Mit dem Aufruf 2017 hat die Hansestadt Wismar im Rahmen des o.g. Bundesprogramms für die Brandschutzsanierung erfolgreich einen Förderantrag gestellt und einen Zuwendungsbescheid von 2,7 Mio. Euro erhalten. Im Zuge der weiteren Planung hatte sich herausgestellt, dass das Gesamtvolumen der Maßnahme nicht auskömmlich ist. Die Kosten für den 1. Bauabschnitt belaufen sich auf 4,2 Mio. Euro. Mit Beschluss der Bürgerschaft am 31.01.2019 (VO/2017/2210-02) wurde ein weiterer Förderantrag für den 2. Bauabschnitt gestellt.

 

Ursprünglich wurde das Investitionsvolumen für den 2. Bauabschnitt mit 2.132.404,00 € beziffert. Im Zuge der Bearbeitung hat sich herausgestellt, dass die Investitionsmittel für die Maßnahme nicht auskömmlich sind. Die Kosten für den 2. Bauabschnitt belaufen sich nunmehr auf 2.748.507,01 €. Die Mehrkosten in Höhe von 616.103,01 Euro sind verschiedenen Kostengruppen zuzuordnen. Der überwiegende Teil ist auf die Sanierung der belasteten Fußböden zurückzuführen. Die überarbeitete Kostenberechnung und der entsprechende Ausgabeplan sind als Anlagen beigefügt.

 

Die zugesicherte Förderung durch den Bund wurde mit 1.919.000 Euro (90% der ursprünglichen Gesamtausgaben) als maximale Bundesförderung festgeschrieben. Somit erhöht sich der Eigenanteil der Hansestadt Wismar um 316.000 Euro, welcher bisher nicht im Haushalt eingestellt war. Nach erfolgter baufachlicher Prüfung wurde dies durch das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamt Rostock geprüft und anerkannt. Das Prüfergebnis, welches Grundlage für die Fördermittelbescheiderstellung bzw. die Anpassung des Bescheides vom 14.11.2019 ist, wurde uns mit Datum vom 09.11.2020 mitgeteilt. Auf Grund der Erhöhung wird nunmehr die Befassung der Bürgerschaft und eine entsprechende Beschlussfassung notwendig.

Um keine weitere Verzögerung bei der baulichen Umsetzung des Projektes zu haben, wird die bisherige Finanzierung wie folgt angepasst:

-         Gesamtvolumen: 2.748.507,01 Euro

-         bisher im Haushalt 2020/2021 bereitgestellt: 2.432.500 Euro

-         davon Bundesförderung: 1.919.100 Euro

-         davon Eigenmittel: 513.400 Euro

-         Sonderbedarfsmittel als Ersatz für fehlende Eigenmittel: 316.000 Euro

 

Ein entsprechender Antrag auf Sonderbedarfszuweisung wurde bereits gestellt. Die Bewilligung der beantragten Mittel soll noch in diesem Jahr erfolgen. Somit werden die notwendigen kommunalen Eigenanteile für die Brandschutzsanierung der Sport- und Mehrzweckhalle im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für den 2. Bauabschnitt aus dem Haushalt bereitgestellt. .

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr und 2021

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

42401.6816610/07

42401.6816620/07

Einzahlung in Höhe von

1.919.100

316.000

Produktkonto /Teilhaushalt:

42401.7852200/07

Auszahlung in Höhe von

2.748.500

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

x

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

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Anlagen

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