Beschlussvorlage - VO/2019/3245-04
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung 2020/2021 - Ergänzungsbeschluss zur Haushaltssatzung 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG
- Bearbeiter:
- Melanie Hein
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft; III Senatorin; II Senator
- Verantwortlich:
- Bansemer, Heike
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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11.11.2020
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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26.11.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt ergänzend zur Haushaltssatzung 2020/2021 Änderungen zur Haushaltssatzung 2021 im Bereich der Steueraufkommen, der FAG-Zuweisungen und der Kreditermächtigungen. Die Festsetzung des Gesamtbetrages der Erträge für das Haushaltsjahr 2021 werden von bisher 81.461.400 EUR auf 81.643.200 EUR, der Gesamtbetrag der Aufwendungen von bisher 87.089.900 EUR auf 86.950.100 EUR, der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von bisher 71.699.700 EUR auf 71.881.500 EUR und die laufenden Auszahlungen von 76.095.300 EUR auf 75.955.500 EUR geändert. Des Weiteren erhöhen sich die investiven Einzahlungen um 89.300 EUR auf 18.105.100 EUR von bisher 18.015.800 EUR. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von bisher 8.468.800 EUR auf 6.639.600 EUR um 1.829.200 EUR geändert. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird von bisher 31.000.000 EUR auf 21.000.000 EUR festgesetzt.
Sachverhalt
Begründung:
Aufgrund der aktuellen Situation durch die sich weiter ausbreitende Coronavirus-Pandemie und den daraus resultierenden finanziellen Folgen für die Hansestadt Wismar wird die Haushaltssatzung 2021 nochmals angepasst. Die ursprüngliche Fassung der Haushaltssatzung 2020/2021 wurde mit Beschluss der Bürgerschaft zum Doppelhaushalt 2020/2021 am 19.12.2019 gefasst.
Durch die Ausbreitung der Corona-Pandemie in Deutschland und weltweit sind die daraus resultierenden wirtschaftlichen Folgen des Lockdown seit Frühjahr 2020 spürbar. Das Herunterfahren des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens hat Auswirkungen auch auf unseren städtischen Haushalt. Durch die Schließung der städtischen Einrichtungen und touristischen Sehenswürdigkeiten im Frühjahr dieses Jahres 2020, insbesondere jedoch durch den massiven Einbruch bei der Gewerbesteuer und den örtlichen Verbrauchs- und Aufwandssteuern konnte bis dato lediglich ein Teil der veranschlagten Einzahlungen tatsächlich vereinnahmt werden. Der erwartete Rückgang bei Gewinnausschüttungen durch unsere Eigenbetriebe und Beteiligungen ist für 2020 so nicht eingetreten.
Die Inanspruchnahme des Kassenkredites ist bereits erfolgt. Der Kassenbestand beträgt zum 28.10.2020 -3.712.047,91 EUR. Zum Vergleich dazu betrug der Bestand der liquiden Mittel zum 31.12.2019 insgesamt 9.062.370,56 EUR.
Durch Bundes- und Landeshilfen konnten bisher im Jahr 2020 größere finanzielle Einbrüche auf kommunaler Ebene abgefedert werden. So wird die Hansestadt Wismar für das Jahr 2020 Kompensationsmittel für die Gewerbesteuerausfälle in Höhe von 4,4 Mio. EUR erhalten.
Ausgehend von dem derzeitigen Stand und den bereits abschätzbaren Entwicklungen muss die Haushaltssatzung 2021 diesbezüglich angepasst werden.
Durch entsprechende Erleichterungen in Form von haushaltsrechtlichen Leitlinien wurde durch das Ministerium für Inneres und Europa die Möglichkeit eines Ergänzungsbeschlusses zum Haushalt 2021 geschaffen.
Im Einzelnen werden die Planansätze der Gewerbesteuer von 19 Mio. EUR auf 14,5 Mio. EUR, die Zahlungen aus dem FAG nach den Werten des Orientierungsdatenerlasses vom 02.10.2020, die Höhe des Kassenkreditrahmens von ursprünglich 31 Mio. EUR auf 21 Mio. EUR und die Höhe der Investitionskredite von bisher 8.468.800 EUR auf 6.639.600 EUR angepasst.
Die geänderte Satzung zum Haushalt 2021 ist als Anlage beigefügt.
Die vorgeschlagene Verfahrensweise zur Haushaltssatzungsänderung 2021 ist mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt und wurde bereits während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 in dieser Form angewandt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
Siehe Anlage | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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