Beschlussvorlage - VO/2020/3667
Grunddaten
- Betreff:
-
5. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Hansestadt Wismar (Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung) in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 17.12.2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
- Bearbeiter:
- Juliane Klewsaat
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft; II Senator
- Verantwortlich:
- Wäsch, Udo
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Eigenbetriebsausschuss
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Vorberatung
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03.11.2020
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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26.11.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt auf der Grundlage der zur Beschlussfassung vorliegenden Kalkulationsunterlagen die Kalkulation 2021/2022 sowie die als Anlage 1 beigefügte 5. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Hansestadt Wismar (Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung) in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 17.12.2019.
Sachverhalt
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2d Kommunalabgabengesetz M-V darf der der Gebührenermittlung zugrundeliegende Kalkulationszeitraum bis zu fünf Jahre betragen. Der EVB hat dieser Möglichkeit zufolge nun erstmalig die Gebühren für einen Zeitraum von zwei Jahren kalkuliert, d.h. für die Jahre 2021 und 2022.
Auf Basis der Wirtschaftsplandaten für das Jahr 2021 wurden die Planzahlen für 2022 mit den erwarteten Entwicklungen (allgemeiner Steigerungsfaktor von 2 %) hochgerechnet und daraus der Durchschnitt gebildet. Mit diesen durchschnittlichen Kosten-/Erlöspositionen wurde die beigefügte Kalkulation erstellt.
Im Ergebnis entsteht bei der Abwasserbeseitigung eine rechnerische Unterdeckung von 148.070 Euro. Das entspricht 2,1% des Gebührenbedarfs.
Die Verwaltung schlägt vor, den seit 2003 geltenden Gebührensatz von 2,35 Euro/cbm auf 2,40 Euro/cbm anzuheben. Die (Personal)kostensteigerungen des Bereiches Entwässerung konnten in der Vergangenheit durch Einsparungen bei den Materialkosten und durch steigende Abwassermengen immer wieder kompensiert werden. Dies ist nun aber nicht mehr möglich, sodass die moderate Gebührenerhöhung notwendig wird.
Die Gebührensätze für die dezentrale Abwasserentsorgung (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) bleiben unverändert.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
KAG M-V | Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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33,8 kB
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2
|
öffentlich
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259,9 kB
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