Beschlussvorlage - VO/2020/3663

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt auf der Grundlage der zur Beschlussfassung vorliegenden Kalkulationsunterlagen die Kalkulation 2021/2022 (Anlage 3) sowie die als Anlage 1 beigefügte 8. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Hansestadt Wismar in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 17.12.2019.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2d Kommunalabgabengesetz M-V darf der der Gebührenermittlung zugrundeliegende Kalkulationszeitraum bis zu fünf Jahre betragen. Der EVB hat dieser Möglichkeit zufolge nun erstmalig die Gebühren für einen Zeitraum von zwei Jahren kalkuliert, d.h. für die Jahre 2021 und 2022.

Auf Basis der Wirtschaftsplandaten für das Jahr 2021 wurden die Planzahlen für 2022 mit den erwarteten Entwicklungen (allgemeiner Steigerungsfaktor von 2 %) hochgerechnet und daraus der Durchschnitt gebildet. Mit diesen durchschnittlichen Kosten-/Erlöspositionen wurde die beigefügte Kalkulation erstellt. 

Unter Berücksichtigung der Gebührenrückstellung aus dem Jahr 2019 ergibt sich eine Gebührenunterdeckung von 186.205 Euro. Das entspricht 3,8 % des Gebührenbedarfs. Da nach den durchgeführten Rationalisierungsmaßnahmen der letzten Jahre zurzeit kein weiteres Einsparpotenzial gesehen wird, schlägt die Verwaltung vor,  die Gebührensätze für die Entleerung wie kalkuliert anzupassen.  Die Erhöhung beträgt je nach Behältergröße zwischen 3,1% und 4,7%. Die Grundgebühr bleibt unverändert.

Unter Bezug auf die ebenfalls geänderte Abfallsatzung der Hansestadt Wismar wurde für die Abfuhr aufgrund von Fehlbefüllung § 5 Absatz 6 neu eingefügt, welcher eine Gebühr in Höhe von 10,00 € benennt. Diese Gebühr entspricht der Gebühr für einen Behälterwechsel/-tausch des § 5 Absatz 5.

 

Aufgrund der kalkulierten Entleerungsgebühr ändern sich auch die Gebühren auf dem Abfallwirtschaftshof für die Positionen „Abfälle zur Beseitigung“. Eine weitere Änderung auf dem Abfallwirtschaftshof ergibt sich für die Positionen „Asbestzementabfälle“, da die Entsorgungskosten gestiegen sind.  Darüber hinaus ändern sich die Gebühren auf dem Abfallwirtschaftshof nicht.

Die Entsorgung von Sperrmüll über den Kleinanlieferbereich am AWH bleibt für Bürger der Hansestadt Wismar in haushaltsüblichem Umfang (bis zu 3 m³) kostenfrei, da sich dieses System bewährt hat. Die Verwaltung schlägt daher vor, dies beizubehalten.

Darüber hinaus verändern sich die Gebühren am Abfallwirtschaftshof nicht.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

KAG M-V

Vorgeschrieben durch:

 

 

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Anlagen

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