Beschlussvorlage - VO/2013/0767

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 1 beigefügte 3. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage in der Hansestadt Wismar.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Mit dem Parkraumkonzept wurde u. a. das Ziel verfolgt, den Touristen altstadtnahe Parkmöglichkeiten anzubieten, um die Altstadt insoweit vom Parksuchverkehr zu entlasten.

   

Wie die zu Ende gehende Sommersaison gezeigt hat, ist dieses Ziel mit dem zur Verfügung gestellten Angebot auf den beiden Parkplätzen am Schiffbauerdamm (PP Altstadt/Westhafen) und an der Kopenhagener Straße (PP Altstadt/Hafen) erreicht worden. Diese Plätze waren, wie erwartet, gut bis sehr gut ausgelastet.

   

Aufgrund des Umstandes, dass die genannten Parkplätze im Wesentlichen durch Touristen genutzt werden, deren Anzahl in der Nebensaison erheblich zurück geht, könnte durch eine Reduzierung der Tagesgebühr für andere Nutzergruppen ein Anreiz geschaffen werden, während dieser Zeit ihr Fahrzeug auf diesen Plätzen abzustellen. Da sich die Problematik der Nebensaison jährlich ergibt, schlägt die Verwaltung vor, den Tarif für die Nebensaison (01.11. – 30.04. des jeweils folgenden Jahres) als festen Bestandteil in die Entgeltordnung aufzunehmen.

   

Um einen Deckungsbeitrag für den auch während der Wintermonate entstehenden finanziellen Aufwand für die Bewirtschaftung der Parkplätze (Instandhaltung/Reinigung, Abschreibung der technischen Anlagen, etc.) schlägt die Verwaltung vor, wie in der letzten Nebensaison 1 € Tagesgebühr zu erheben (anstelle 4 € während der Hauptsaison). Dieser Sachverhalt wird in § 6 Abs. 1 der Entgeltordnung dargestellt.

   

Für die Tiefgarage in der Papenstraße bestehen zurzeit 43 Einstellverträge mit einem Monatspreis von 75 € (inkl. MwSt).

   

In § 6 Abs. 2 wird das Entgelt für „Dauerparker mit Einstellverträgen“, das in der Entgeltordnung bisher nicht enthalten ist, mit aufgenommen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Geringfügige Mindereinnahmen im Haushalt des EVB.

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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