Bericht/Antwort gem. KV M-V - BA/2020/3706

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 7. September 2020 wurde die Verwaltung damit beauftragt, für die nächste Sitzung des Gremiums einen Bericht vorzulegen, aus dem hervorgeht, welche Internetkanäle derzeit von Akteuren der Hansestadt Wismar (HWI) unterhalten werden und wie mit diesen künftig umgegangen werden sollte. Hintergrund ist insbesondere die Entscheidungsvorlage der Pressestelle aus dem Jahr 2019, die von ihr betreute HWI-Fanseite bei Facebook aufgrund des personell nicht zu bewältigenden Betreuungsaufwands sowie wegen der bereits damals existierenden Datenschutzproblematik zum 31. Oktober 2019 zu löschen und stattdessen auf die Nachrichten-App „PPush“ umzusteigen (VO/2015/1488-02). Der Verwaltungsausschuss beschloss seinerzeit mehrheitlich, der Bürgerschaft die Löschung der Facebook-Fanseite der HWI zu empfehlen.


Die Bürgerschaft entschied daraufhin in ihrer Sitzung am 26. September 2019, dass die Facebook-Seite der Hansestadt Wismar nicht vor dem 31. März 2020 gelöscht werden sollte. In der März-Sitzung des Verwaltungsausschusses sollte dann noch einmal eine eingehende Beratung unter Darstellung der verschiedenen Nutzerzahlen erfolgen, was auch geschah. Der Ausschuss beschloss am 2. März 2020, die Angelegenheit aufgrund des weiterhin bestehenden Beratungsbedarfs im April erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Aufgrund der coronabedingten Einschränkungen konnte  der Tagesordnungspunkt dann erst in der Sitzung des Verwaltungsausschusses im September 2020 behandelt werden, zu der auch der Datenschutzbeauftragte der HWI, Herr Gregor Hurtig, eingeladen wurde.             

In seiner Präsentation hat Herr Hurtig im Verwaltungsausschuss insbesondere zur aktuellen Rechtslage vorgetragen und dabei deutlich gemacht, warum der Betrieb von Facebook, Instagram oder Twitter für eine Behörde datenschutzrechtlich bedenklich ist (unkontrollierter Abfluss der Daten in die USA und Beförderung des Datenhandels;  Unterlaufen der europarechtlich verbindlichen DSGVO; Haftungsrisiko für Seitenbetreiber; Anspruch der Bürger, dass Behörden pfleglich mit ihren Daten umgehen). Zwischenzeitlich habe der EuGH im August 2020 zudem entschieden, dass das amerikanische Datenschutzrecht die europäische Richtlinie unterlaufe und damit juristisch Klarheit geschaffen. In seinem Resümee empfahl Herr Hurtig, dass die HWI ihre Facebook-, Twitter- und Instagram-Accountsschen und auf mögliche Alternativen umsteigen sollte. Dies wurde in Teilen bereits umgesetzt (PPush).             

Der Verwaltung ist schon seit längerem bewusst, dass der Betrieb sozialer Medien einen hohen Arbeitsaufwand verursacht. Je erfolgreicher ein Kanal ist, desto größer ist der Aufwand etwa Nutzerkommentare zu beantworten und strafrechtlich relevante Kommentare zu löschen. Dies traf in besonderen Maße auch auf die Facebookseite der Hansestadt Wismar zu. Hinzu kommen die undurchsichtigen Algorithmen, die auch bei großer Follower-Anzahl diesen nur bestimmte Inhalte zeigt. Besonders seit des Inkrafttretens der DSGVO kommt die datenschutzrechtliche Problematik und die daraus resultierende Unsicherheit, ob Social-Media-Accounts als Kommunikationsmittel für die Verwaltung überhaupt geeignet sind, verschärfend hinzu. Dies hat dazu geführt, dass die Pressestelle mit PPush einen zusätzlichen Kanal etabliert hat. Im Vordergrund stand immer, dass die Informationen, die erstellt werden, von hoher und aktueller Qualität sind. Zentrales Kommunikationsinstrument ist dabei die Homepage der Hansestadt Wismar. Damit die Informationen aber auch auf direktem Weg ankommen, wurde den Nutzergewohnheiten entsprechend, der PPush Kanal etabliert. Dieser ermöglicht es, datenschutzkonform Informationen auf direktem Wege auf die Smartphones der Bürgerinnen und Bürger zu bringen meistens wird ein zusätzlicher Link, der auf die Homepage verweist, eingefügt, damit auch die vollständige Information rezipiert werden kann, wenn jemand dies möchte. 1519 Follower des Kanals gibt es aktuell (Stand 9.10.2020) und diese können direkt erreicht werden, ohne, dass auf einen Algorithmus vertraut werden muss.             

Anhand einer kürzlich durch das Amt für Zentrale Dienste durchgeführten Erhebung wird deutlich, dass die HWI eine Vielzahl von Online-Auftritten besitzt bzw. einige Social-Media-Kanäle bespielt (siehe anliegende Übersicht). Zu den am häufigsten verwendeten Plattformen zählen dabei Facebook und Instagram, die insbesondere aufgrund ihrer Reichweite und ihrer Kostenneutralität sehr populär sind. Ungeachtet dieser Vorteile sind auch hier aufgrund der oben genannten die Kriterien Personalaufwand und Datenschutz zu beachten. Angesichts der mittlerweile bestehenden Klarheit hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben wird es notwendig sein, sämtliche Online- bzw. Social-Media-Kanäle einer kritischen Prüfung zu unterziehen und ggf. auch hier auf datenschutzkonforme Alternativen umzusteigen. Eingedenk der schwerwiegenden datenschutzrechtlichen Bedenken, des personellen Aufwandes und des bestehenden Haftungsrisikos werden daher die Facebook- und Instagram-Accounts der Fachämter der HWI sukzessive gelöscht.
 

 

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Anlagen

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